Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Emissionsmessungen an Anlagen der 13. BImSchV und 17. BImSchV

Betreiber von Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen sowie Zementwerken wissen um den Aufwand, den der gesetzeskonforme Betrieb ihrer Unternehmen nach sich zieht. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen Emissionsmessungen ein zentrales Element zur Überwachung der Luftreinhaltung dar. Mit ihnen wird messtechnisch dokumentiert, ob gesetzliche Vorgaben zur Emissionsbegrenzung eingehalten werden. Neben der Dokumentation des Standes der Technik bei der Emissionsminderung, dienen sie z. B. auch als Gewährleistungsnachweis von Anlagenbauern gegenüber dem Anlagenbetreiber.

Um die Ausbreitung von Schadstoffen aus Emissionsquellen rechnerisch abzubilden, werden als Eingangsdaten vielfach die Ergebnisse von Emissionsmessungen verwendet.

Um Anlagenbetreiber in ganz Deutschland bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Emissionsüberwachung schnell und flexibel unterstützen zu können, verfügt Müller-BBM über eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle, die ein flächendeckendes Netz an Niederlassungen zur Durchführung der Emissionsmessungen im gesamten Bundesgebiet unterhält.

Kontinuierlich arbeitende Emissionsmesssysteme sind bei bestimmten Anlagenarten mit relevanten Schadstofffrachten vorgeschrieben, um die Einhaltung der Grenzwerte durchgängig zu überwachen. Diese eignungsgeprüften und zertifizierten Messeinrichtungen müssen in vorgegebenen Zeitabständen kalibriert und auf Funktion geprüft werden, d. h. die Anzeige der Messeinrichtung wird über Vergleichsmessungen mit Standard-Referenzmessverfahren mit dem Schadstoffgehalt im Abgas korreliert.

In Fällen, bei denen für die zu überwachenden Stoffe keine kontinuierlichen Messverfahren zur Verfügung stehen oder eine kontinuierliche Überwachung wegen geringer Schadstofffrachten nicht vorgeschrieben ist, erfolgt die Überwachung der Emissionen durch diskontinuierliche Einzelmessungen im Abstand von mindestens drei Jahren. Hierbei wird die Anlage in der Regel im Zustand höchster Emission (Volllast) betrieben. Somit soll sichergestellt werden, dass die Einrichtungen zur Emissionsminderung auch im ungünstigsten Fall geeignet sind, die Emissionsgrenzwerte verlässlich einzuhalten.

Beides, Kalibrierung und Funktionsprüfung sowie Emissionsmessungen, werden tagtäglich u. a. an einer Vielzahl von Zementwerken, Abfallverbrennungs- und Großfeuerungsanlagen von den Messingenieuren der Messstelle im deutschen Sprachraum durchgeführt.

Betreiber von Anlagen der 13. und 17. BImSchV verlassen sich auf die Expertise, Kompetenz und Erfahrung von Müller-BBM.

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