Funktionsprüfung und Kalibrierung
Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH ist eine bekanntgegebene Messstelle zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräte. Die Bekanntgabe umfasst folgende Bereiche:
- Nr 5.3 der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
- § 17a Abs. 2 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
- § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV (Oberflächenbehandlungsanlagen)
- §§ 26, 28 der 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung)
- § 10 der 17. BImSchV (Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe)
- § 7 Abs. 3 der 27 BImSchV (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung)
- § 8 Abs. 3 u. 4 der 30. BImSchV (Verordnung über Anlagen zur biolog. Behandlung von Abfällen)
- Anhang 6 Nr. 2.1 der 31. BImSchV (VOC-Verordnung = Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen)
Die Betreiber vorgenannter Anlagen müssen ihren Schadstoffausstoß durch stationäre Messeinrichtungen kontinuierlich überwachen und registrieren, sofern die Anlagenleistung bzw. die schadstoffspezifischen Emissionen bestimmte Schwellen überschreiten.
Je nach Art der Anlagen (Kraftwerke, Chemie- oder Müllverbrennungsanlagen) werden die Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid, Staub, Chlorwasserstoff, Ammoniak, Quecksilber oder die Summe organischer Verbindungen sowie die Abgasrandparameter (Temperatur, Volumenstrom usw.) kontinuierlich überwacht und mit Emissionswerterechnern registriert.
Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Messgeräte und Einbaustellen und führen im Rahmen unserer Bekanntgabe die erforderlichen Überprüfungen dieser Messeinrichtungen durch. Dazu gehören neben den jährlichen Funktionsprüfungen auch die im Turnus von drei bzw. fünf Jahren vorgeschriebenen Kalibrierungen.