FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
FFH-Untersuchungen, FFH-Vorprüfung

Die Erhaltung von Fauna-Flora-Habitaten (FFH) ist ein vordringliches Ziel des Naturschutzes insbesondere auch auf europäischer Ebene. Unter dem Titel „Natura 2000” soll ein europäisches kohärentes ökologisches Netz von FFH- und Vogelschutzgebieten ausgewiesen und gesichert werden. Die rechtliche Grundlage bilden die Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG.

Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH unterstützt Planer und Betreiber von Anlagen im Umfeld von Natura 2000-Gebieten mit umfassendem Know-how. Dabei untersuchen wir zunächst im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), ob das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen zu Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen kann. Das ist unter Umständen höchst komplex, weil für jedes Natura 2000-Gebiet besondere Erhaltungsziele für spezifische Tier- und Pflanzenarten festgelegt sind. Die FFH-VP klärt, ob das geplante Vorhaben mit den Erhaltungszielen der betroffenen Gebiete vereinbar ist. Inwiefern für ein Planungsvorhaben die Durchführung einer FFH-VP erforderlich ist, wird durch eine FFH-Vorprüfung festgestellt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Festlegen des Untersuchungsumfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Scoping)
  • FFH-Vorprüfung (FFH-Screening)
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen/FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
  • Ausarbeiten von Lösungen zur Gewährleistung der FFH-Verträglichkeit
  • Unterlagen für die Zulassung einer Planung unter Ausnahmebedingungen
  • Integration der Ergebnisse der FFH-Vorprüfung in Umweltverträglichkeitsuntersuchungen/-prüfungen, Umweltberichte etc.
  • Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden

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