Elektromagnetische Umweltverträglichkeit
Die Beurteilung gesundheitlicher Risiken durch elektromagnetische Felder war früher eine Domäne von Baubiologen, die unter dem Stichwort „Elektrosmog” mit teilweise sehr einfachen Messmöglichkeiten ihre Dienste anboten. Spätestens seit der Verabschiedung der 26. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über elektromagnetische Felder Ende 1996 ist dieses Gebiet jedoch gesetzlich geregelt. Die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte ist bei Genehmigungsverfahren nachzuweisen und im Zweifelsfall sachgemäß zu messen und zu beurteilen. Arbeitsplätze sind grundsätzlich hinsichtlich der Einhaltung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B11 zu prüfen.
Grundlage unserer Gutachten sind eigene Messungen oder Berechnungen der zu erwartenden elektromagnetischen Felder.
Messungen elektromagnetischer Felder können im gesamten Frequenzbereich zwischen 0 Hz (statische Felder) und 40 GHz erfolgen. Gemessen wird die elektrische und/oder die magnetische Feldstärke. Es stehen Breitbandsonden und Messantennen mit Spektralanalysator zur Verfügung. Alle Messgeräte sind transportabel und für den Außeneinsatz vorgesehen. Bei allen Messungen können die Daten aufgezeichnet und anschließend dargestellt und statistisch ausgewertet werden. Sämtliche Messgeräte sind rückführbar kalibriert und unterliegen der internen Prüfmittelüberwachung.
Falls keine Messungen durchgeführt werden können, z. B. bei Genehmigungsverfahren, führen wir entsprechende Feldberechnungen durch. Damit lassen sich sowohl im Hochfrequenz- als auch im Niederfrequenzbereich flächendeckend Immissionsprognosen durchführen, z. B. für Mobilfunksendeanlagen, Umspannwerke oder Hochspannungsleitungen.
Das Labor Elektromagnetische Umweltverträglichkeit ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (DAkkS-Registriernummer D-PL-14119-01-02) akkreditiert.