Emissionsmessungen und Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Emissionskonzentrationen eines Emittenten und Geruchsimmissionshäufigkeiten im Umfeld

Gerüche – Messung, Prognose, Beratung

Neben der Vielzahl an unterschiedlichsten natürlichen Gerüchen in unserer Umwelt können auch gewerbliche und industrielle Anlagen sowie landwirtschaftliche Tätigkeiten zur Freisetzung von Geruchsemissionen beitragen. Diese können – durch die Häufigkeit oder die Art des Geruchs – im Anlagenumfeld zu Belästigungen führen.

Mit Hilfe von Emissionsmessungen und Ausbreitungsrechnungen können wir für Sie ermitteln, wie hoch die Emissionskonzentrationen eines Emittenten und Geruchsimmissionshäufigkeiten sind, welche im Umfeld hieraus resultieren. Anhand der Ergebnisse kann in Verbindung mit den Beurteilungskriterien des Anhang 7 der TA Luft 2021 bewertet werden, ob Immissionswerte eingehalten oder überschritten werden oder ob Anlagen bzgl. ihres Emissionsverhaltens dem Stand der Technik entsprechen. Alternativ oder Ergänzend kann die Müller-BBM Industry Solutions GmbH im Rahmen seiner Bekanntgabe als Messstelle nach § 29b BImSchG mittels Geruchs-Immissionsmessungen z. B. die bestehende immissionsseitige Geruchshäufigkeit ermitteln sowie die Intensität und Hedonik von Geruchsimmissionen bewerten.

Gerne beraten wir Sie bei der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Ihrer Anlagen und erstellen wir für Sie auf Basis unserer umfangreichen messtechnischen Erfahrungen Emissionsprognosen. Wir berechnen mit TA Luft-konformen Ausbreitungsmodellen die resultierenden Geruchsimmissionshäufigkeiten im beurteilungsrelevanten Anlagenumfeld.

Überdies können wir Ihnen fachliche und an den Einzelfall angepasste Unterstützungen im Rahmen der Ursachenanalyse von Geruchsemissionen, der Erarbeitung von Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung, der Verursacherermittlung bei Geruchsbeschwerden, in der Bauleitplanung und vielen weiteren Thematiken anbieten. 

Unsere Leistungen im Bereich Geruchsemissionen und –immissionen umfassen u. a.:

  • Durchführung von Emissionsmessungen (Messstelle nach § 29b BImSchG)
  • Durchführung von Immissionsmessungen (Messstelle nach § 29b BImSchG)
  • Durchführung von Schornsteinhöhenberechnungen nach TA Luft 2021
  • Durchführung von Ausbreitungsrechnungen (nach Bedarf auch mit Kaltluft und prognostischen Windfeldmodellen)
  • Ermittlung von Mindestabständen zur nächstgelegenen Wohnbebauung
  • Erstellung und Prüfung von Emissionskatastern
  • Erstellung und Prüfung von Minderungskonzepten
  • Beurteilung des Standes der Technik von Anlagen im Hinblick auf Vermeidung und Wirkung von Geruchsemissionen
  • Bestimmung des Wirkungsgrades von Geruchsminderungseinrichtungen
  • Bestimmung der Geruchsschwellen von Einsatzstoffen oder Produkten
  • Bestimmung des Geruchsemissionspotentials von Prozess- oder Abwässern
  • Bestimmung des immissionsseitigen Wirkpotentials von Geruchsemissionen
  • Bestimmung und Bewertung von Gerüchen in Innenräumen

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