Emissionen und Immissionen
Emissionen von Verkehr, Gewerbebetrieben und Industrieanlagen darunter Luftschadstoffe, Geräusche, Erschütterungen und Licht sind eine Begleiterscheinung der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Zum Schutz der Umwelt hat der Gesetzgeber Richtlinien und Emissionsgrenzwerte festgelegt und die Betreiber verpflichtet, deren Einhaltung durch regelmäßige Messungen nachzuweisen. Diese Messungen müssen von einer bekannt gegebenen Messstelle gemäß § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgenommen werden.
Im Zuge der Bekanntgabe als Messstelle gemäß § 29b BImSchG führt die Müller-BBM Industry Solutions GmbH im Auftrag der Betreiber Emissionsmessungen durch. Zu unseren Kunden zählen Betreiber von Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen und Raffinerien, aber auch kleinere Betriebe wie Lackierereien oder Kfz-Werkstätten.
Übersteigen die Emissionen einer Anlage vorgegebene Grenz- oder Richtwerte, so sind die Betreiber verpflichtet, die Emissionen zu verringern bzw. die Emissionen kontinuierlich zu überwachen.
An die Messeinrichtungen werden dabei hohe Ansprüche bezüglich Verfügbarkeit und Genauigkeit der Ergebnisse gestellt. Die Bekanntgabe gemäß § 29b BImSchG erlaubt es uns, die vorgeschriebenen jährlichen Funktionsprüfungen und die alle drei Jahre erforderlichen Kalibrierungen vorzunehmen.
Vertrauen Sie in diesem hochsensiblen Bereich der Unabhängigkeit, der Erfahrung und dem fachlichen Know-how der Müller-BBM Industry Solutions GmbH. Auch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich können wir mit unserer umfangreichen und modernen messtechnischen Ausstattung für alle möglichen produktions- oder verfahrenstechnischen Fragestellungen unsere Unterstützung anbieten. So führen wir auch Abnahmemessungen und die Prüfung von Garantiewerten bzw. zugesicherten Eigenschaften im Rahmen der Anlageninbetriebnahme durch und begleiten Sie bei der Entwicklung neuer Produkte.