Sicherheit geht vor

Unsere Sachverständigen arbeiten als Berater und Gutachter in den Bereichen

  • Arbeitsschutz
  • Explosionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Störfallbetrachtung
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
  • Gefahrstoffbeurteilung
  • Brandschutz (Geschäftsbereich Bau)
  • Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation

Des Weiteren verfügen wir bundesweit über bekannt gegebenen § 29b BImSchG Sachverständigen im Sinne des § 29a BImSchG. Die Bekanntgaben umfassen gemäß Bekanntgabe-Richtlinie die Fachgebiete

  • Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen
  • Prüfung von Anlagenteilen vor Ort
  • Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität
  • verfahrenstechnische Prozessführung
  • Instandhaltung von Anlagen
  • systematische Methoden der Gefahrenanalysen
  • Auswirkungsbetrachtungen
  • betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Brandschutz
  • Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung
  • Explosionsschutz
  • Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz
  • Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation

für alle Anlagentypen laut Anlage 1 der 4. BImSchV:

  • Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
  • Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
  • Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
  • chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
  • Holz, Zellstoff
  • Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
  • Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
  • sonstige Anlagen
  • (uA) unterschwellige Anlagen nach der 4. BImSchV
  • (ngbA) nicht genehmigungsbedürftige Anlagen in Betriebsbereichen

Weitere Seiten