Sicherheit geht vor
Unsere Sachverständigen arbeiten als Berater und Gutachter in den Bereichen
- Arbeitsschutz
- Explosionsschutz
- Gewässerschutz
- Störfallbetrachtung
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- Gefahrstoffbeurteilung
- Brandschutz (Geschäftsbereich Bau)
- Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation
Des Weiteren verfügen wir bundesweit über bekannt gegebene § 29b BImSchG Sachverständige im Sinne des § 29a BImSchG. Die Bekanntgaben umfassen gemäß Bekanntgabe-Richtlinie die Fachgebiete
- Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen
- Prüfung von Anlagenteilen vor Ort
- Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität
- verfahrenstechnische Prozessführung
- Instandhaltung von Anlagen
- systematische Methoden der Gefahrenanalysen
- Auswirkungsbetrachtungen
- betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Brandschutz
- Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung
- Explosionsschutz
- Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz
- Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation
für alle Anlagentypen laut Anlage 1 der 4. BImSchV:
- Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
- sonstige Anlagen
- (uA) unterschwellige Anlagen nach der 4. BImSchV
- (ngbA) nicht genehmigungsbedürftige Anlagen in Betriebsbereichen
