Beratung in sicherheitstechnischen Fragestellungen im Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Gewässerschutz durch Sachverständige nach § 29 a BImSchG

Brandschutz

Brandschutzkonzepte und -maßnahmen gehören heute bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase zu den Grundvoraussetzungen solider Projekte im Anlagen- und Industriebau. Sie sorgen für die größtmögliche Sicherheit der Menschen in den Gebäuden und berücksichtigen ökonomische und ökologische Interessen.

Unzureichende und ungeeignete Brandschutzmaßnahmen begründen Haftungsrisiken für Bauherren und Planer und schränken die Nutzbarkeit und Akzeptanz der Gebäude durch künftige Nutzer ein. 

Weitere Seiten