Schornsteinhöhengutachten
Geführte Emissionen von gasförmigen oder staubgebundenen Luftschadstoffen entstehen insbesondere bei zahlreichen industriellen und gewerblichen Prozessen sowie durch Hausbrand. Ein Großteil der Emissionen wird dabei durch Verbrennungsprozesse erzeugt.
Zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen werden eine Reihe von Mindestanforderungen an die Ableitung von Abgasen gestellt, deren Einhaltung zu überprüfen ist. Zu diesen Mindestanforderungen gehört auch die Schornsteinhöhe als ein wesentlicher Parameter. Grundlage der Beurteilung ist immer ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sowie eine ausreichende Verdünnung der Abgase, die unabhängig vom konkreten Anwendungsfall sichergestellt sein müssen.
Die methodische Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der Ableitbedingungen geführter Emissionen richtet sich allgemein nach der Größe, den Eigenschaften und Umgebung der Anlage. Unterschieden werden insbesondere nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen sowie kleinere Anlagen sowie Anlagen, die geruchsintensive Stoffe emittieren.
Die konkreten Mindestanforderungen an die Ableitung von Abgasen sind für genehmigungsbedürftige Anlagen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021), für kleine Anlage in der 1. BImSchV sowie für Anlagen, die geruchsintensive Stoffe emittieren, im Anhang 7 der TA Luft 2021 formuliert. Ergänzt werden diese Vorgaben durch verschiedene VDI-Richtlinien sowie Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI).
Als relevante Emissionsparameter werden bei Schornsteinhöhengutachten insbesondere die emittierten Stoffe, Emissionsmassenströme, Volumenströme, Schornsteindurchmesser und die Abgastemperaturen berücksichtigt. Neben den Einflussparametern der Emissionsquelle selbst können aber auch Umgebungsfaktoren wie die Höhe der umliegenden Bebauung und orographisch gegliedertes Gelände im Umfeld der Anlage einen maßgeblichen Einfluss auf die erforderlichen Ableithöhen haben. Für Emissionsquellen welche geruchsintensive Stoffe emittieren ergeben sich zudem ergänzende Anforderungen.
Trotz der umfangreichen Regelungen zur Beurteilung der Ableitbedingungen von Abgasen kommt es in der Praxis immer wieder zu Konstellationen, die durch die vorhandenen Regelungen nicht oder nur unvollständig abgedeckt werden. Profitieren Sie hier von unserer langjährigen Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten bei der Ermittlung der erforderlichen Ableithöhe Ihrer Emissionsquellen und lassen Sie sich von uns im Hinblick auf eine ideale Lösung für Ihren Einzelfall beraten.