Licht als Immission
Licht gehört im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu den Immissionen, die unzulässige Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können.
Auch Tageslicht kann unter Umständen als belästigend empfunden werden. Konfliktfelder sind hier zum Beispiel:
- Blendwirkung durch Photovoltaikanlagen
- Blendung durch spiegelnde Fassaden
- Schattenwurf von Windenergieanlagen
Konflikte durch künstliche Beleuchtungsanlagen können zum Beispiel auftreten durch:
- Flutlichtscheinwerfer an Sportstätten, Baustellen, Industrieanlagen
- Lichtwerbung
- Schaufensterbeleuchtung
- Gebäudeanstrahlung
- Verkehrsflächenbeleuchtung
Unsere Leistungen
Messung von Lichtimmissionen
Als akkreditiertes Prüflabor für den Bereich Licht und Beleuchtung messen wir für Sie an bestehenden Anlagen die lichttechnischen Größen Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte.
Prognose geplanter Anlagen
Durch Prognoseberechnungen treffen wir eine Abschätzung der zu erwartenden Lichtimmissionen von geplanten Anlagen auf die Nachbarschaft. Hierbei können verschiedene Beleuchtungsszenarien simuliert und berücksichtigt werden.
Beurteilung von Lichtimmissionen
Zur Beurteilung der Lichtimmissionen werden u. a. folgende Auswirkungen auf die Nachbarschaft überprüft:
Raumaufhellung von Wohn- und Schlafräumen
Störende Blendung durch starke Lichtquellen.
Planungsempfehlungen
Für bestehende oder geplante Anlagen erarbeiten wir Empfehlungen zur Konfliktlösung.