Notifizierungen, Bekanntgaben, Zulassungen und Anerkennungen im gesetzlich geregelten Bereich

Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH ist gemäß § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) als sachverständige Stelle bekannt gegeben. Die Bekanntgabe umfasst die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen, die Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie die Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissions-messeinrichtungen und die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen. Detaillierte Informationen hinsichtlich der Stoff- und Tätigkeitsbereiche gemäß der Gruppeneinteilung der 41. BImSchV sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige veröffentlicht.

Schweiz:
Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH (in der Rechtsnachfolge der Müller-BBM GmbH) ist als „qualifizierte Messfirma“ Mitglied der Luftunion und durch die KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter) für entsprechende Messungen in der Schweiz auditiert. Detaillierte Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen (Zulassungstyp Z(, Messkategorien 1 bis 8) in der Schweiz sind auf der Website der KVU veröffentlicht: Qualifizierte Messfirmen (kvu.ch)

Frankreich:
Als akkreditierte Messstelle ist die Müller-BBM Industry Solutions GmbH (in der Rechtsnachfolge der Müller-BBM GmbH) ein in Frankreich für sämtliche Nummern (numéros d'agréments délivrés conformément à l'annexe I de l'arrête du 11 mars 2010) zugelassenes Büro und im Légifrance der République Française gelistet: legifrance.gouv.fr

Luxemburg:
Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH (in der Rechtsnachfolge der Müller-BBM GmbH) ist als „personne agréé" durch das Luxemburgische Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität für die gelisteten Messungen bekanntgegeben (Nummern A11, A12, A13, A2, A3, A5, C1, C2, C3, C4, C5, C6, C7, C8, E1, E5 E6): Listes_des_organismes_agreees

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