RaLa-GS: Hörtest mit Gehörschutz zur Überprüfung des Warnsignalhörens für Lok-/Lokrangier-Führer

Warnsignale müssen im Eisenbahnbetrieb zuverlässig wahrgenommen werden können. Verschlechtert sich die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen durch das Tragen von Gehörschutz, so stellt dies ein hohes Unfallrisiko dar. Andererseits ist bei Überschreitung eines Tages-Lärmexpositionspegels von LEX = 85 dB(A) das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Damit diese gegensätzlichen Anforderungen erfüllt werden, dürfen im Eisenbahnbetrieb grundsätzlich nur Gehörschutzmittel mit »Kennzeichen E« verwendet werden, die in der Positivliste des Instituts für Arbeitssicherheit (IFA) gelistet sind. Um Verschlechterungen der Wahrnehmung von Warnsignalen durch den Gehörschutz sicher auszuschließen, muss vor dem tatsächlichen Einsatz des ausgewählten Gehörschutzes zusätzlich bei jedem betroffenen Mitarbeiter eine individuelle Hörprobe durchgeführt werden.

Diese individuelle Hörprobe ist in der Fachinformation BGI/GUV-I 5147 »Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer« beschrieben. Als zeit- und kostensparende Alternative zur individuellen Prüfung im Praxis-Test mit zwei Triebfahrzeugen wurde von der Müller-BBM Industry Solutions GmbH das Verfahren RaLa-GS (Rangierlärm-Gehörschutz-Test) entwickelt. Das Verfahren RaLa-GS reproduziert die akustische Situation im Gleisbereich und vergleicht die Wahrnehmung von Warnsignalen mit und ohne Gehörschutz.

RaLa-GS ermöglicht die Durchführung der Prüfung in einem normalen Büroraum, der keine speziellen akustischen Kriterien erfüllen muss. Das System erlaubt eine räumliche und realitätsgetreue Wiedergabe und Beurteilung der Situation durch die Probanden. Auch das Tragen des Gehörschutzes beim RaLa-GS-Test entspricht vollständig der realen Situation.

 

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