Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Auswirkungen auf Beurteilungswerte für Immissionsmessungen und -prognosen durch die Änderung der BBodSchV zum 01. August 2023

Im Juli 2021 wurde die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) verabschiedet.

Durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung vom 09. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) wird die BBodSchV zum 01. August 2023 aufgehoben und durch eine Neufassung ersetzt. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die seit dem Jahr 1999 fast unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.

Durch die Neufassung verändern sich eine Reihe von Anforderungen und Kriterien, unter anderem auch die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Schadstoffen über alle Eintragspfade. Insbesondere für die Chrom- und Kupferdeposition ergeben sich auf dieser Grundlage z. T. deutlich niedrigere Beurteilungswerte, die einen relevanten Einfluss auf die Beurteilung in aktuellen Genehmigungsverfahren haben können.

In Bezug auf geplante Genehmigungen und Änderungen von bestehenden Genehmigungen sollten diese neuen Zielwerte in Prognosen und UVP-Berichten Berücksichtigung finden.

Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!

2023 tritt die neue BBodSchV in Kraft. Bereits jetzt sollten Auswirkungen mitgedacht werden.

Weitere Seiten