Licht als Immission

Licht gehört im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu den Immissionen, die unzulässige Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können.

Auch Tageslicht kann unter Umständen als belästigend empfunden werden. Konfliktfelder sind hier zum Beispiel:

  • Blendwirkung durch Photovoltaikanlagen
  • Blendung durch spiegelnde Fassaden
  • Schattenwurf von Windenergieanlagen

Konflikte durch künstliche Beleuchtungsanlagen können zum Beispiel auftreten durch:

  • Flutlichtscheinwerfer an Sportstätten, Baustellen, Industrieanlagen
  • Lichtwerbung
  • Schaufensterbeleuchtung
  • Gebäudeanstrahlung
  • Verkehrsflächenbeleuchtung

Unsere Leistungen

Messung von Lichtimmissionen

Als akkreditiertes Prüflabor für den Bereich Licht und Beleuchtung messen wir für Sie an bestehenden Anlagen die lichttechnischen Größen Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte.

Prognose geplanter Anlagen

Durch Prognoseberechnungen treffen wir eine Abschätzung der zu erwartenden Lichtimmissionen von geplanten Anlagen auf die Nachbarschaft. Hierbei können verschiedene Beleuchtungsszenarien simuliert und berücksichtigt werden.

Beurteilung von Lichtimmissionen

Zur Beurteilung der Lichtimmissionen werden u. a. folgende Auswirkungen auf die Nachbarschaft überprüft:
Raumaufhellung von Wohn- und Schlafräumen
Störende Blendung durch starke Lichtquellen.

Planungsempfehlungen

Für bestehende oder geplante Anlagen erarbeiten wir Empfehlungen zur Konfliktlösung.

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