Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Umsetzung der 41. BImSchV in der Praxis – veränderte Anforderungen an Stellen nach § 29b BImSchG

Beitrag von Dipl.-Ing. Norbert Suritsch, Müller-BBM GmbH (Mitgliedsfirma im Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA)), in der Fachzeitschrift Gefahrstoffe / Reinhaltung der Luft zur Vollzugspraxis und der unterschiedlichen Auslegung von Rechtsbegriffen wie Fachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Ringversuche, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Die Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) ist im Zuge der Umsetzung der IED-Richtlinie am 02.05.2013 als Bestandteil einer umfangreichen Mantelverordnung in Kraft getreten. Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Bekanntgabeverordnung wird in dem vorliegenden Beitrag die bisherige Voll­zugspraxis beleuchtet. Hierbei kann festgestellt werden, dass die für den Vollzug zuständigen Länder unbestimmte Rechtsbegriffe, die für die betroffenen Messstellen von großer (auch wirtschaftlicher) Bedeutung sind, durchaus unterschiedlich auslegen.

Der Beitrag fasst darüber hinaus die wesentlichen Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zu Fragen der Bekanntgabeverordnung zusammen, das der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e. V. (BUA) bei der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen & Partner in Auftrag gegeben hat.

Download "Umsetzung der 41. BImSchV in der Praxis“ aus Gefahrstoffe / Reinhaltung der Luft (PDF 163 kB) 

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