Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Umsetzung der 12. BImSchV (Störfallverordnung) durch Nachweis eines Sicherheitsintegritätslevels (SIL) an Einrichtungen der ProzessLeitTechnik (PLT)

Störfälle lassen sich durch präzises Steuern, Messen, Regeln, Überwachen, Melden und Registrieren vernünftigerweise ausschließen. Voraussetzung hierfür ist der erbrachte Nachweis eines vorgegebenen Sicherheitsintegritätslevels (SIL) für eine bereits vorhandene oder geplante technische Realisierung einer PLT-Sicherheitsfunktion (Sensorteil, Logikteil und Aktorteil). Müller-BBM unterstützt Anlagenbetreiber beim Nachweis gemäß VDI/VDE 2180 Blatt 3, sowohl wenn es um die strukturellen Anforderungen (Nachweis der Hardware-Fehlertoleranz) als auch die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten von PLT-Sicherheitsfunktionen geht.

Die Prüfung mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Prüftiefen sowie auf deren Auswirkung auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten in der Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 „Nachweis des Sicherheitsintegritätslevels (SIL)“ baut auf den Blättern 1 „Einführung, Begriffe, Konzeption“ und 2 „Planung, Errichtung und Betrieb von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ auf.

Speziell für Planer, Betreiber und Anwender von Betriebseinrichtungen der Prozessindustrie stellt die Anwendung der Richtlinie, basierend auf der DIN EN 61611, eine bewährte Möglichkeit dar, die Anforderungen der Störfallverordnung an PLT-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion umzusetzen.

Sicherheit geht vor

Müller-BBM unterstützt Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der VDI/VDE 2180 Blatt 3

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