Ultrafeine Partikel (UFP): eine neue Ära der Überwachung und Regulation
Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) über einen Zeitraum von drei Monaten Vergleichsmessungen zweier Kondensationspartikelzähler (CPC - englisch Condensation Particle Counter) zur Erfassung von Ultrafeinen Partikeln an einem städtischen Hintergrundmesspunkt durchgeführt. Ziel dieser Messungen war es, Verfahrenskenndaten abzuleiten und Erfahrungen in der Interpretation von Messergebnissen zu sammeln.
Dank der Ergebnisse dieser Kooperation konnte Müller-BBM sich nun für die Messung der UFP mittels Kondensationspartikelzähler gemäß DIN EN 16976 akkreditieren lassen. Weitreichende Investitionen in neue Messtechnik und in Personalschulungen untermauern die strategische Unternehmensentscheidung.
Die neue EU-Richtlinie und der Einsatz innovativer Messtechnik durch Müller-BBM markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Luftqualität und eines besseren Schutzes der menschlichen Gesundheit. Durch die genaue Erfassung und Analyse von Ultrafeinen Partikeln können wir die Auswirkungen in Bezug auf die Luftreinhaltung besser verstehen und bewerten.
Hintergrund:
Ultrafeine Partikel (UFP) sind Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometern, die den Großteil der Partikelanzahlkonzentration im atmosphärischen Aerosol ausmachen. Aufgrund ihrer geringen Größe sind sie besonders gefährlich für die menschliche Gesundheit, da sie tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen können. Die Anzahl der UFP ist daher ein bedeutender Indikator für die Luftqualität und die potenziellen Gesundheitsrisiken, die von anthropogenen, also menschengemachten, UFP ausgehen.
Im Dezember 2024 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie verabschiedet, die erstmals explizit Ultrafeine Partikel in der Außenluft erwähnt. Diese Richtlinie fordert die Erfassung von UFP an bestimmten Messpunkten in der EU, um ein besseres Verständnis der Luftqualität und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu erhalten.
Ultrafeine Partikel können mit Kondensationspartikelzählern (CPC) gemessen bzw. gezählt werden. Mit der DIN EN 16976 gibt es seit September 2024 eine entsprechende Norm. Sie beschreibt Anforderungen an geeignete Messgeräte, Durchführung, Datenverarbeitung und wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
