Überarbeitete TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ veröffentlicht
Am 16.07.2024 wurde die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) veröffentlicht. Die TRGS erläutert detailliert u. a. die Erfordernisse hinsichtlich der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, den Schutzmaßnahmen sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zu den Schutzmaßnahmen zählen
- Brandschutzmaßnahmen
- Explosionsschutzmaßnahmen
- Hygienemaßnahmen
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Technische Schutzmaßnahmen
Unsere Sachverständigen aus dem Fachgebiet Anlagensicherheit sowie unsere AwSV-Sachverständigen unterstützen Betreibende von Biogasanlagen bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der TRGS 529 ergeben.