Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Überarbeitete TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ veröffentlicht

Am 16.07.2024 wurde die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) veröffentlicht. Die TRGS erläutert detailliert u. a. die Erfordernisse hinsichtlich der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, den Schutzmaßnahmen sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zu den Schutzmaßnahmen zählen

  • Brandschutzmaßnahmen
  • Explosionsschutzmaßnahmen
  • Hygienemaßnahmen
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Technische Schutzmaßnahmen

Unsere Sachverständigen aus dem Fachgebiet Anlagensicherheit sowie unsere AwSV-Sachverständigen unterstützen Betreibende von Biogasanlagen bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der TRGS 529 ergeben.

Umsetzung der TRGS 529 beim Betrieb von Biogasanlagen.

Weitere Seiten