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Überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie der EU (Ambient Air Quality Directive – AAQD) ist am 20.11.2024 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden

Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Richtlinien für Luftqualität veröffentlicht. Der Vorschlag sieht ab 2030 neue Grenzwerte u. a. für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Grundlage dafür gelegt. Anfang 2024 erfolgte eine Einigung zu dem überarbeiteten Vorschlag zwischen dem Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten (Europäischer Rat). Nach Annahme der angepassten Sprachfassungen durch das Europäische Parlament am 16.09. und den Europäischen Rat am 14.10.2024 ist die Luftqualitätsrichtlinie am 20.11.2024 im Europäischen Amtsblatt unter der Bezeichnung „Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung)“ veröffentlicht worden.

Die neue Richtlinie umfasst die Zusammenführung der Richtlinie 2004/107/EG und der Richtlinie 2008/50/EG sowie der Richtlinie (EU) 2015/1480.

Auf Grundlage der neuen Richtlinie ist beabsichtigt, u. a. zusätzliche Schadstoffe zu messen, Modellrechnungen stärker in den Fokus zu bringen sowie sogenannte Großmessstellen einzuführen.

Die Fachbereiche der Müller-BBM Industry Solutions sind auf diese Veränderungen vorbereitet. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie für Luftqualität muss in den kommenden zwei Jahren erfolgen.

Die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie der EU muss bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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