Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

TA Luft mit verschärften Begrenzungen von Schadstoffemissionen durch Industrieanlagen beschlossen

Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Durch die ebenfalls erfolgte Zustimmung des Bundesrates kann die Neufassung der TA Luft im Herbst 2021 in Kraft treten.

Die bislang gültige TA Luft aus dem Jahr 2002 wurde hierzu an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst und dient weiterhin als zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Wesentliche Änderungen betreffen u. a. die Integration von BVT-Schlussfolgerungen für eine Reihe von Anlagentypen, die Verschärfung einer Vielzahl von Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen, verschiedene methodische Änderungen in Genehmigungsverfahren, die Aufnahme der Geruchs-Immissionsrichtlinie, die Aufnahme naturschutzrechtlicher Anforderungen zu Stickstoff- und Säureeinträgen in Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die Anpassung der Anforderungen an besonders gesundheitsschädliche Stoffe (CMR-Stoffe) sowie die Umsetzung einer Vielzahl europarechtlicher Vorgaben zu Emissionen und Immissionen und zum Stand der Technik.

Es ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Anforderungen bereits in den derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Anlagenbetreiber werden bei Planung und Betrieb ihrer Anlagen von den Gutachtern, Beratern und Messingenieuren der Müller-BBM GmbH betreut. Oberstes Ziel ist der rechtssichere Nachweis der Genehmigungsfähigkeit von anvertrauten Projekten und eine messtechnische Begleitung des Betriebs, um die immissionsschutzrechtlichen Kriterien zu erfüllen.

Für immissionsschutzfachliche Fragen zu Messung, Überwachung und Prognosen stehen Ihnen bei der Müller-BBM GmbH an zwölf Standorten im Bundesgebiet kompetente Ansprechpartner*innen rund um den Immissionsschutz zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Anforderungen bereits in den derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

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