Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Luftschallemissionen von Maschinen

Maschinenhersteller müssen gemäß der EG-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) vor Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme Mindestangaben bezüglich der Luftschallemission machen. Gemäß der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ist dies in der Betriebsanleitung der Maschine zu dokumentieren. Dadurch wird es dem Käufer ermöglicht, Vergleiche anzustellen und lärmarme Produkte auszuwählen. Diese Werte müssen entweder an der betreffenden Anlage tatsächlich gemessen oder durch Messung an einem technisch vergleichbaren repräsentativen Aggregat ermittelt worden sein. Zur sachgerechten Ermittlung der Schallemissionsdaten einer Maschine sind Schalldruck- oder Schallintensitätsmessungen nach international genormten Messverfahren wie z. B. DIN EN ISO 3740 ff., DIN EN ISO 11200 ff. oder DIN EN ISO 9614 ff. durchzuführen.

Unsere Spezialist*innen für Industrie- und Maschinenakustik befähigen Maschinenhersteller, die Messungen eigenständig durchzuführen, indem sie bei der Auswahl der Messgeräte beraten, Schulungen zur sachgerechten Durchführung der Schallmessungen anbieten sowie die Prüfumgebung analysieren und akustisch optimieren. Alternativ führen wir als akkreditiertes und notifiziertes Prüfinstitut die Schallmessungen vor Ort beim Hersteller oder ggf. in unseren Prüfständen durch und entlasten so unsere Auftraggeber. Auf Basis dieser Daten kommt der Maschinenhersteller seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und ermöglicht es dem Käufer, bei der Planung neuer Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze die zu erwartende Lärmbelastung in eine entsprechende Prognose einzubeziehen.

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Qualifizierte Schallmessungen geben Rechtssicherheit und ermöglichen den Produktvergleich.

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