Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Infotag zum Stand der Lärmminderungstechnik – Erste Veranstaltung in der neuen Niederlassung Gelsenkirchen

Im Sinne der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist grundsätzlich die Ausarbeitung maßgeschneiderter Schallschutzkonzepte zur Begrenzung der Emissionen nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung in der Anlagenplanung erforderlich.

Besondere Bedeutung erfährt die Bewertung des Schallschutzes im Hinblick auf den Stand der Technik jedoch vor allem bei der Durchführung von Lärmsanierungsprogrammen, insbesondere an großen Industriestandorten.

Einen weiteren Fall stellt die Bewertung nach dem Stand der Lärmminderungstechnik in historisch gewachsenen Gemengelagensituationen dar, in denen Industrie/Gewerbe und benachbarte Wohngebiete aneinandergrenzen. In diesem Fall sieht die TA Lärm die Möglichkeit vor, geeignete Zwischenwerte oberhalb der Immissionsrichtwerte zu bilden, wenn im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme der Stand der Lärmminderungstechnik auf Emittentenseite eingehalten wird.

Um dies im größeren Kreis und mit Vertretern von Behörden und Industrieunternehmen zu diskutieren, lud die Müller-BBM GmbH am 9. Mai 2019 in den neuen Hörsaal in der Fritz-Schupp-Straße 4 in Gelsenkirchen ein. Anlässlich des Informationstages, unter der Leitung von Dirk Hinkelmann, wurde über für die Ermittlung und Bewertung des Standes der Lärmminderungstechnik bzw. des Standes der Technik zur Lärmminderung entscheidende Schritte referiert und die damit verbundenen Aspekte wurden im Detail beleuchtet.

Neben den Beratungsingenieuren von Müller-BBM berichteten auch Dr. Georg Hünnekens (Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster) über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Lärmsanierung und Norbert Hennecke (Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf) über die Aktivitäten zum Schallschutz an einem Industriestandort im städtischen Umfeld.

Sowohl von Gutachterseite als auch durch Herrn Dr. Hünnekens wurde die zweistufige Ermittlung des Standes der Lärmminderungstechnik/Standes der Technik zur Lärmminderung herausgestellt. Der erste Schritt sieht dabei eine generelle Betrachtung des Durchschnittbetreibers vor, wogegen der zweite Schritt die spezielle Situation des Einzelfalls zur Bewertung heranzieht.

Gelungene Premiere in der neuen Niederlassung Gelsenkirchen. Stephan Heim (Müller-BBM) referiert über die Aufnahme, Planung und Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen.

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