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Immissionsprognose für eine Musterdeponie sowie Grundlagen der Ermittlung von Emissionen und Immissionen aus Deponien

Im Auftrag und mit fachlicher Begleitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) in Augsburg, hat ein vierköpfiges Expertenteam von Müller-BBM eine Mustervorlage für eine Immissionsprognose an einer beispielhaften Deponie der Deponieklasse I (DK I) erstellt. Parallel dazu wurde der Bericht „Grundlagen der Ermittlung von Emissionen und Immissionen aus Deponien“ erarbeitet.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Muster-Immissionsprognose liegt auf der Ermittlung und Abschätzung von Faseremissionen und –immissionen, insbesondere durch Asbest. Das Vorhaben wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert.

Konkret wird in dem Bericht folgende Aufgabenstellung, die fiktive Genehmigung einer DK – I Deponie, behandelt. Es ist vorgesehen, Asbestabfälle sowie Abdeckmaterial aus DK I – Abfällen (Bodenaushub) einzulagern. Im Rahmen eines Antrages auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 KrWG soll der Betrieb einer Deponie der DK I beantragt werden. In diesem Zusammenhang sind eine Staubemissions- und immissionsprognose sowie eine Prognose der aus dem Einbau der Asbestabfälle resultierenden Faseremissionen und -immissionen durchzuführen. Die Untersuchungen berücksichtigen hierbei die hinsichtlich der Faseremissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse und betrachten zudem Auswirkungen möglicher Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in Bezug auf die Faseremissionen bzw. -immissionen.

In Bayern wird die Muster Immissionsprognose erstmalig am 27. September 2017 durch Walter Grotz, anlässlich des LfU Deponieseminars 2017 – Aktuelles Recht und Vollzug –, in Augsburg vorgestellt. Weitere Informationen finden sich hier.

Abschätzung von Faseremissionen und –immissionen, insbesondere durch Asbest beim Betrieb einer Deponie der DK I.

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