Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Erstellung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (IE-RL) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung.

Der Ausgangszustandsbericht stellt den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Grundstück der Anlage dar. Er dient der Beweissicherung und als Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Häufig ist eine Vorprüfung ausreichend und es muss kein vollumfänglicher AZB mit Boden- und Grundwasseruntersuchungen erstellt werden. In diesem hochsensiblen Bereich können Sie auf unsere Unabhängigkeit, Erfahrung und das fachliche Know-how vertrauen. Bei der Konzeption, Erfassung und Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) sowie im Behördenkontakt bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Der Ausgangszustandsbericht (AZB)

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