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Die (neue) TA Lärm 2017

Mit Bekanntmachung vom 08. Juni 2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) mit Datum vom 01. Juni 2017 veröffentlicht.

Die nun vorgestellte Änderung der TA Lärm ist die nötige Konsequenz im Zuge der Baurechtsnovelle, mit der u. a. die neue Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ geschaffen wurde.

Nach der neuen Regelung soll in urbanen Gebieten die gewerbliche Gesamtbelastung durch anlagenbezogene Geräusche die Richtwerte in Höhe von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts nicht überschreiten. Im Hinblick auf den Lärmschutz ordnet sich das neue urbane Gebiet demnach zwischen dem Gewerbegebiet und dem Mischgebiet ein.

Einige weitere in der TA Lärm enthaltenen und konkretisierenden Regelungen zum Lärmschutz, wie beispielsweise die sachgerechte Berücksichtigung von Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, wurden noch nicht oder nur unvollständig angepasst. Deshalb, aber auch in Bezug auf die Frage des Umgangs mit dem zukünftigen Nebeneinander gewerblicher bzw. industrieller Anlagen auf der einen und den neuen urbanen Gebieten auf der anderen Seite werden in der alltäglichen Praxis viele herausfordernde Fragen zu beantworten sein.

Zu beobachten wird sein, ob der nun festgelegte höhere Immissionsrichtwert für die Tagzeit, die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen erleichtert, oder nach wie vor der Schutz der Nachtzeit Konflikte hervorruft, die am Ende solchen Planungen entgegenstehen. Denn häufig sind nachtaktive Gewerbenutzungen die eigentlichen Störer bei derartigen Planungen.

Der Charakter eines urbanen Gebietes bedingt die enge und kleinteilige Durchmischung von beispielsweise Gaststätten, Einzelhandelsnutzungen und Büroflächen mit Wohnflächen. Die frühzeitige Beachtung und die schalltechnische Organisation dieser potentiellen, gebietsimmanenten Konflikte ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für gelungene Planungen.

Auch hierüber diskutieren Vertreter von Verwaltungsbehörden, Anlagenbetreiber, Juristen und Gutachter bei den 6. Müller-BBM Fachgesprächen am 13. und 14. September 2017 in Berlin.

Wenn Gewerbe und Wohnen zusammentreffen, darf es künftig auch lauter sein.

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