Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Baulärmkonzept – Minderungspotential und Baulärmprognose zum Baustellenlärm für die Bauantragsstellung

Egal ob Neu-, Umbau oder Abbruch, allen Vorhaben ist eines gemein: sie sind nicht ohne Lärm möglich. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers („Bauherr“) von Baustellen, dafür Sorge zu tragen, dass vermeidbare Belästigungen  nicht auftreten oder, wenn sie entstehen, diese unverzüglich abzustellen. Unvermeidbarer Lärm ist auf ein mit angemessenen Mitteln erreichbares Minimum zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt für gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme ist die rechtzeitige und umfassende Information von Anliegern. Auch das frühzeitige Einbinden der zuständigen Behörde ist in der Regel von großem Nutzen, da hierdurch das Risiko von Anordnungen und Auflagen während des laufenden Baubetriebs minimiert werden kann.

Die maßgeblichen Vorschriften für den Umgang und die Beurteilung von Baulärm sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm). In der AVV Baulärm finden sich unterschiedliche Immissionsrichtwerte für Gebietstypen, welche sich zwischen 45 und 70 dB(A) am Tage bewegen. Bei Baustellen, die sich in Mischgebieten befinden, ist ein Richtwert von 60 dB(A) einzuhalten. Die AVV Baulärm führt zudem Maßnahmen auf, die zur Lärmvermeidung getroffen werden müssen und definiert auch das Ermittlungsverfahren für den vor Ort zu bestimmenden tatsächlichen Lärmwert, den sog. Beurteilungspegel.

Die frühzeitige Vorlage einer Immissionsprognose zum Baustellenlärm (Baulärmprognose) bei Bauantragsstellung dient der aktiven Konfliktvermeidung und hilft bei der frühzeitigen Abstimmung zu erwartender behördlicher Auflagen – im Idealfall noch vor der Ausschreibung der Bauleistungen. Bei einer absehbar lärmintensiven Baumaßnahme, vor allem auch bei Baustellen in oder in der Nähe von Wohngebieten oder im Umfeld schutzbedürftiger Nutzungen wie Schulen oder Krankenhäusern, ist ein Baulärmkonzept mit Baulärmprognose unumgänglich. Häufig wird dies auch von der zuständigen Bauaufsicht bereits im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung gefordert.

Die Experten von Müller-BBM beraten Bauherren, aber auch die Bauausführenden, u. a. bei der Aufstellung von Baulärmkonzepten, und führen die notwendigen Immissionsprognosen durch. Behördliche Stilllegungen oder Baustillstandszeiten können so in aller Regel vermieden und ggf. erforderliche Minderungsmaßnahmen auf das erforderliche und verhältnismäßige Minimum beschränkt werden.

Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen, so dass erforderliche Minderungsmaßnahmen bereits von den Bietern – ggf. als optionale Leistungen - einzupreisen sind und nicht später zu entsprechenden Nachforderungen führen.

Immissionsprognosen für Lärm und Erschütterungen für Ihr maßgeschneidertes Baulärmkonzept

Baulärmkonzepte zur Konfliktvermeidung bei lärmintensiven Baumaßnahmen.

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