Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Aktuelles und Aktuelles-Archiv

Forschungsvorhaben „Einfluss von offenporigem Asphalt auf die Feinstaubbelastung an Straßen”

Durch die Novellierung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) wurden die Forderungen der RL 1996/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und deren Tochterrichtlinie RL 1999/30/EG über die Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe in nationales Recht umgesetzt. Bei Überschreiten der Grenzwerte müssen durch die zuständige Immissionsschutzbehörde Luftreinhaltepläne und bei der Gefahr der Überschreitung Aktionspläne aufgestellt werden. Diese können „je nach Fall Maßnahmen zur Beschränkung und soweit erforderlich zur Aussetzung der Tätigkeiten, einschließlich des Kraftfahrzeugverkehrs, vorsehen” (§ 11, Abs. 4 der 22. BImSchV). Im Zuge der Luftreinhalteplanung müssen geeignete Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung aufgezeigt und bei Überschreiten der Grenzwerte eingesetzt werden.

In einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsvorhaben im Bereich Straßenwesen beschäftigt sich die Müller-BBM GmbH aus Planegg/München mit der Frage, ob im Zuge dieser Maßnahmeplanungen, sich die Ausstattung von Verkehrswegen mit offenporigen Asphaltdeckschichten nicht nur lärmmindernd, sondern auch positiv auf die Luftschadstoffbelastung durch Partikel auswirkt.

Ziel des durch Müller-BBM bearbeiteten Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Minderungswirkung offenporigen Asphalts (OPA) auf die PM10-Belastung (Feinstaub) der Luft an hoch frequentierten Bundesfernstraßen. Dabei wird von folgender Vorstellung ausgegangen: Die von den Fahrzeugen emittierten Stäube werden durch Sedimentation in die Poren des OPA verfrachtet und dort vor einer weiteren Aufwirbelung bewahrt. Dadurch wird der Beitrag der durch Aufwirbelung von zuvor emittierten oder von außen eingetragenen Partikeln reduziert.

Bei einer nachgewiesenen Minderungswirkung durch Verwendung von offenporigen Asphaltdecken können Straßenbaumaßnahmen nicht nur zur Lärmminderung, sondern auch zur Luftreinhaltung beitragen. Durch eine so herbeigeführte Absenkung der Luftschadstoffbelastung können verkehrsbeschränkende Maßnahmen umgangen werden.

Weitere Seiten