Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 52 AwSV
Mit Bescheid des Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 29.11.2019 wurde die Sachverständigenorganisation der Müller-BBM GmbH gemäß § 52 AwSV anerkannt.
Die Anerkennung umfasst folgende Gebiete:
- die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- die Erstellung von Gutachten zu Gewässerschutzanforderungen sowie im Rahmen der Eignungsfeststellung nach AwSV und
- die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben.
Die Anerkennung gilt ab 01.01.2020. Die Müller-BBM-AwSV-SVO wird als selbstständige organisatorische Einheit der Müller-BBM GmbH (gemäß § 52 Abs. 7 AwSV) geführt und hat das Ziel, sachverständige Personen für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorzubereiten und deren fachgerechte Leistungen zu gewährleisten.
Fragen beantwortet Ihnen Herr Dr. Olaf Treusch.