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Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) trifft beteiligte Parteien weitestgehend unvorbereitet

Die ABA-VwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 vom 10.08.2018) sowie des Durchführungsbeschlusses Anforderungen für die Schlackenaufbereitung (EU) 2019/2010 vom 12. November 2019 (EU) in nationales Recht. Seit Anfang des Jahres ist die Verwaltungsvorschrift in Kraft. Die ABA-VwV ist additional zur TA Luft zu verstehen. Sie enthält ergänzende Anlagentypen, die in der TA Luft nicht geregelt sind, sowie erweiterte oder angepasste Anforderungen zu vorhandenen Anlagentypen. Die Sanierungsfrist für Altanlagen läuft bereits im August 2022 (Anlagen nach Nr. 5.4.8.11f im Dezember 2023) aus. Für kritische Komponenten bei IED-Anlagen sind teilweise halbjährlich Messungen durchzuführen, unter bestimmten Voraussetzungen kann auf ein einjähriges Messintervall verlängert werden.

Die Anforderungen der ABA-VwV können Projekte maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist speziell bei Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob und welche Anforderungen der ABA-VwV für das jeweilige Vorhaben gelten. Behörden und Betreiber stehen hier unter entsprechendem Zeit- und Handlungsdruck.

Im Rahmen der Müller-BBM Fachgespräche am 5./6. Oktober 2022 wird Herr Thomas Heimbürge vom TLNUG sich in seinem Vortrag unter anderem den Themen bei der Umsetzung der ABA-VwV widmen.

Die Liste der betroffenen Anlagentypen ist lang und umfasst alle Anlagen der Nummern 8.9.1, 8.10 und 8.11 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

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Die Umsetzung der Anforderungen der ABA-VwV setzt Anlagenbetreiber unter Zeit- und Handlungsdruck.

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