Neues Arbeitsgebiet bei Müller-BBM:
Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik

 

Sicherheitstechnik
 

Seit dem 1. Juli 2006 steht Müller-BBM auf einem zusätzlichen Standbein. Die Sachverständigen-Leistungen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Gebiet dem der Sicherheitstechnik umfassen, neben dem bereits im Rahmen der Fachgruppe Bau erfassten Brandschutz, die Bereiche

  • Arbeitsschutz
  • Explosionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Störfallbetrachtung
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
  • Gefahrstoffbeurteilung

Wir stehen Ihnen bei sicherheitstechnischen Fragestellungen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung von arbeitsplatz- und arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilungen.

Müller-BBM erstellt Ihr Explosionsschutzgutachten im Rahmen der Genehmigung genauso wie Ihr Explosionsschutzdokument gemäß den Anforderungen der BetrSichV § 6. Darüber hinaus kann, nach Absprache mit der zuständigen Behörde und dem Betreiber, eine Inbe-triebnahmeprüfung gemäß BetrSichV § 14 (3) und Anhang 4 A Nr. 3.8 für Anlagen in explo-sionsgefährdeten Bereichen vorgenommen werden.

Für Anlagen zur Handhabung wassergefährdender Stoffe erstellt Müller-BBM Gutachten durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 i. Die folgenden Leistungen werden angeboten

  • Inbetriebnahmeprüfungen
  • Wiederholungsprüfungen
  • Stilllegungsprüfungen
  • Beratung im Rahmen der Genehmigung von Anlagen
  • Erstellung von VAwS-Konzepten (z.B. im Rahmen von Sanierungen)

Im Rahmen von Prüfungen auf Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung wird zunächst festgestellt, ob und welche Anforderungen der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV, StörfallV) durch den Betreiber erfüllt werden müssen. Müller-BBM bietet, soweit erforderlich, insbesondere die folgenden Leistungen an

  • Erstellung von Konzepten (gemäß StörfallV § 8)
  • Erstellung von Sicherheitsberichten (gemäß StörfallV § 9)
  • Erstellung Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (gemäß StörfallV § 10)
  • Information der Öffentlichkeit (gemäß StörfallV § 11)

Die Bewertung, Beurteilung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen stellt erhebliche Anforderungen an den Betreiber und Produzenten. Müller-BBM bietet, in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen, die folgenden Leistungen an

  • Einstufung von Zubereitungen bzw. Stoffgemischen insbesondere bei Reststoffgemischen (z.B. Abfallentsorgung) nach Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß der Richtlinie 91/155/EWG
  • Einstufung von Transportgüter nach Gefahrgutverordnung See, Eisenbahn, Straße

 

 
Müller-BBM GmbH
Robert-Koch-Straße 11
82152 Planegg bei München
Telefon: +49 (89) 85602-0
Telefax: +49 (89) 85602-111
 

Dr. Ralph Semmler
München • Berlin • Dresden • Frankfurt • Gelsenkirchen • Hamburg • Köln • Nürnberg • Stuttgart
 

 

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