Neues Arbeitsgebiet bei Müller-BBM:
Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik
![]() Seit dem 1. Juli 2006 steht Müller-BBM auf einem zusätzlichen Standbein. Die Sachverständigen-Leistungen nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Gebiet dem der Sicherheitstechnik umfassen, neben dem bereits im Rahmen der Fachgruppe Bau erfassten Brandschutz, die Bereiche
Wir stehen Ihnen bei sicherheitstechnischen Fragestellungen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung von arbeitsplatz- und arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilungen. Müller-BBM erstellt Ihr Explosionsschutzgutachten im Rahmen der Genehmigung genauso wie Ihr Explosionsschutzdokument gemäß den Anforderungen der BetrSichV § 6. Darüber hinaus kann, nach Absprache mit der zuständigen Behörde und dem Betreiber, eine Inbe-triebnahmeprüfung gemäß BetrSichV § 14 (3) und Anhang 4 A Nr. 3.8 für Anlagen in explo-sionsgefährdeten Bereichen vorgenommen werden. Für Anlagen zur Handhabung wassergefährdender Stoffe erstellt Müller-BBM Gutachten durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 i. Die folgenden Leistungen werden angeboten
Im Rahmen von Prüfungen auf Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung wird zunächst festgestellt, ob und welche Anforderungen der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV, StörfallV) durch den Betreiber erfüllt werden müssen. Müller-BBM bietet, soweit erforderlich, insbesondere die folgenden Leistungen an
Die Bewertung, Beurteilung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen stellt erhebliche Anforderungen an den Betreiber und Produzenten. Müller-BBM bietet, in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen, die folgenden Leistungen an
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