
Zur Erzielung einer schalltechnischen Verträglichkeit zwischen benachbarten Nutzungen ist im Rahmen der Bauleitplanung die Abwägung aller Interessen erforderlich. Dies gilt sowohl für Wohngebiete neben Verkehrsanlagen (Straßen, Schienen, Flug- und Schiffsverkehr) als auch neben Gewerbegebieten. Während die Städte und Gemeinden den Gewerbebetrieben einen möglichst einschränkungsfreien Betrieb gewährleisten wollen, müssen sie auch den Anspruch der Anwohner auf angemessene Ruhe sicherstellen.
Dies gilt es schon im Vorfeld der Bauleitplanung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen zu berücksichtigen und später dann bei schalltechnischen Festsetzungen in den Bebauungsplänen zu gewährleisten.
Hier werden von Müller-BBM entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Vorschläge ausgearbeitet.
Bei konkreten Bauvorhaben weisen wir die Einhaltung der Anforderungen in den Bebauungsplänen nach, um ein störungsfreies Miteinander zwischen Gewerbe und Wohnen zu gewährleisten.
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