
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 10 oder § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einer Anlage oder deren wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG setzt voraus, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Es muss außerdem Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.
Wir bearbeiten für unsere Kunden Schornsteinhöhenberechnungen und Immissionsprognosen nach TA Luft, erstellen die Unterlagen zur allgemeinen und standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit gemäß UVPG, ggf. inklusive Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und verfassen Sicherheitsanalysen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Wir leisten Hilfestellung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen oder übernehmen die vollständige Ausarbeitung eines Genehmigungsantrages.
Bei Bedarf setzen wir anspruchsvolle EDV-Werkzeuge wie z. B. ein TA Luft 2002 konformes Lagrangesches Partikeldispersionsmodell mit vorgeschalteter dreidimensionaler Windfeldmodellierung ein. Die Ausbreitung von Luftschadstoffen kann hiermit auch in komplexem Gelände realitätsnah nachgebildet werden.
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