Verifizierung im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
 
 


 

 

Verifizierung im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
 
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

 
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

 

Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (TEHG) sind Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, verpflichtet eine Verifizierung des Zuteilungsantrags nach dem Zuteilungsgesetz (ZUG 2007) vornehmen zu lassen.

Inhaltlich ist der Zuteilungsantrag gemäß Anhang 3 des TEHG hinsichtlich der Rückführbarkeit der zugrundeliegenden Daten und der Übereinstimmung mit den Anforderungen des TEHG und der Monitoring Guideline (Entscheidung der Kommission 29/01/2004) zu prüfen. Des weiteren ist die Übereinstimmung der beantragten Zuteilung mit den Allokationsregeln des ZuG 2007 zu prüfen.

Die Verifizierung ist durch eine sachverständige Stelle gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vornehmen zu lassen. Herr Dr. Bender ist von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel und erfüllt damit die Anforderungen an eine sachverständige Stelle.

Als sachverständige Stelle verifizieren wir Ihre Zuteilungsanträge und Emissionsberichte. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen von der ersten Stunde des Emissionshandels an, unserer Zusammenarbeit mit führenden Energie- und Industrieunternehmen, bis hin zu aktuellsten Kenntnissen in der Entwicklung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sachgerechte Verifizierung bedeutet für Sie Rechtssicherheit und Wertsicherung Ihrer Zertifikate.


Ihr Ansprechpartner
bei Müller-BBM:

Matthias Bender
Tel +49 (89) 856 02-285


 

 
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