
Müller-BBM ist eine bekanntgegebene Messstelle gemäß §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies berechtigt uns, die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten zu überprüfen, wobei wir uns zur strikten Vertraulichkeit unseren Kunden gegenüber sowie zur Neutralität verpflichtet fühlen.
Emissionsmessungen führen wir in Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen und Mineralölraffinerien, aber auch in kleineren Betrieben wie Lackierereien, Gießereien oder Anlagen zum Räuchern von Fleischwaren durch. Dabei kommen je nach Aufgabenstellung einfache Summenmessverfahren zur Bestimmung von staubförmigen und organischen Schadstoffen oder aufwendige Labormethoden zum Nachweis von Schwermetallen und hochtoxischen organischen Spurenstoffen zum Einsatz. Weiterhin ist Herr Gass von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin als Sachverständiger für "luftgetragene Emissionen bei Verbrennungsprozessen" öffentlich bestellt und vereidigt worden.
Ermittlungen der Schadstoffbelastung unmittelbar am Einwirkungsort (Immissionsmessungen) führen wir durch, um die Vorbelastung im Einwirkungsbereich einer geplanten Großanlage zu erfassen. Voraussetzung für die Genehmigung ist die Einhaltung festgelegter Immissionswerte nach Inbetriebnahme der Anlage. Immissionsmessungen werden von unseren öffentlichen Auftraggebern häufig auch im Nahbereich verkehrsreicher Straßen gewünscht. Durch die Erfolge der anlagenbezogenen Umweltschutzmaßnahmen der letzten Jahre wird die Immissionssituation mittlerweile überwiegend durch den Kfz-bedingten Schadstoffausstoß bestimmt.
Müller-BBM in ReSyMeSa - Recherchesystem für
Messstellen nach §§26, 28 BImSchG und
Sachverständige nach §29a BImSchG
Ermittlung der Emissionen und/oder Immissionen
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