
Derzeit sind in der Deutschland ca. 16.000 Windenergieanlagen (WEA) mit einer installierten Leistung von etwa 16.000 MW in Betrieb. Die Anzahl und Leistung der WEA wird sich in Laufe der nächsten Jahre erhöhen.
Die von WEA abgestrahlten Geräusche setzen sich aus aerodynamisch und mechanisch erzeugten Geräuschen zusammen. Die zumeist dominierenden aerodynamischen Geräusche werden von den Rotorblättern durch Wirbelablösung an den Blattspitzen und an der Abströmkante verursacht. Mechanische Geräusche können im Getriebe (bei Getriebemaschinen), im Generator und durch Hilfsanlagen wie Lüfter, Drehantriebe und Stromrichter entstehen. Vor allem die Getriebegeräusche werden häufig auf die Nabe oder andere Strukturen übertragen und von dort aus Luftschall abgestrahlt.
Die Geräusche von WEA können von Anwohnern in der Umgebung als störend wahrgenommen werden. Aus diesem Grund wird die zu erwartende Geräuschbelastung bereits vor der Genehmigung durch eine Geräuschimmissionsprognose untersucht sowie die tatsächliche Schallimmission nach Errichtung und Inbetriebnahme der WEA bzw. eines Windparks messtechnisch ermittelt. Die Schallimmissionen können entweder durch direkte Schallpegelmessungen bei den betroffenen Anwohnern (Schallimmissionsmessungen) oder durch sogenannte Schallemissionsmessungen in Nahfeld der WEA mit einer anschließenden Schallausbreitungsberechnung ermittelt werden.
Schallemissionsmessungen
Das wesentliche Ziel der Emissionsmessung besteht darin, die Schallemission der WEA als Funktion der Windgeschwindigkeit zu beschreiben. Die Schallemissionsmessungen werden nach der DIN EN 61400 11: "Windenergieanlagen. Teil 11: Schallmessverfahren" und den Vorgaben der der Technischen Richtlinie der "Fördergesellschaft für Windenergieanlage" (FGW) durchgeführt welche die Anforderungen der FGW-Konformität im Bereich "Schallemissionen" erfüllen. Von Müller-BBM werden dazu zeitgleich Schalldruckpegel, Windrichtung und Windgeschwindigkeit sowie die elektrischen Leistung der WEA mit dem Vielkanal-Messsystem PAK unserer Schwesterfirma Müller-BBM VibroAkustik Systeme GmbH aufgezeichnet.
Das Messmikrofon ist auf einer ebenen schallharten Platte angeordnet, welche flach auf Boden liegt (Grenzflächenmikrofon) und wird durch einen primären und einen sekundären Windschirm gegen windinduzierte Geräusche geschützt. Der verwendete Sekundärwindschirm ist eine von Müller-BBM entwickelt Konstruktion, die im eigenen Hallraum und im Windkanal getestet wurde. Durch die zeitgleiche Messung aller zur Schallleistungsbestimmung erforderlichen Größen ist Müller-BBM durch eigene Auswerteprogramme in der Lage wenige Minuten nach der Messung eine erste Auswertung des Schallleistungspegels über der Windgeschwindigkeit darzustellen.
Müller BBM hat mit Erfolg an dem vom Landesumweltamt NRW in 2000 organisierten Ringversuch zur Erfassung der Geräuschemissionen von Windenergieanlagen teilgenommen.
Schallimmissionsmessungen
Die Schallimmissionsmessungen werden nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Auch hier werden zur Auswertung die Leistungsdaten der WEA, die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung berücksichtigt. Die Wetterdaten werden in der Nähe des Schalldruckpegel-Messpunktes separat über eine Wetterstation erfasst. Zur Auswertung werden nur die fremdgeräuschfreien Abschnitte bei hoher WEA-Leistung herangezogen. Auch hier kommt ein Mikrofon mit einem Sekundärwindschirm zum Einsatz.
Müller-BBM in ReSyMeSa - Recherchesystem für
Messstellen nach §§26, 28 BImSchG und
Sachverständige nach §29a BImSchG
Geräusche - Ermittlung der Emissionen
Geräusche - Ermittlung der Immissionen
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