Baulärm
 
 


 

 

Baulärm, Bauüberwachung
 
Baulärm, Bauüberwachung

 

Für die Errichtung industrieller Anlagen verlangt die Genehmigungsbehörde in der Regel ein Gutachten zur Beurteilung des Baulärms. Darin ist eine Prognose zur Schallimmission ggf. mit Vorschlägen für Schallschutzmaßnahmen enthalten.

Bei der Bauüberwachung wird darauf geachtet, dass die im schalltechnischen Planungsgutachten konzipierten Schallschutzmaßnahmen aus schalltechnischer Sicht richtig umgesetzt und bei Planungsänderungen entsprechend angepasst werden.


Ihre Ansprechpartner
bei Müller-BBM

in München:

Stephan Heim
Tel +49 (89) 856 02-184

in Berlin:

Karl Luber
Tel +49 (30) 21 79 75-14

in Dresden:

Wolfgang Böhm
Tel +49 (35201) 725-40

in Frankfurt:

Stefan Fleischhauer
Tel +49 (6051) 61 83-18

in Gelsenkirchen:

Christian Scholz
Tel +49 (209) 983 08-15

in Hamburg:

Ralf Neemeyer
Tel +49 (40) 69 21 45-21


 

 
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