
Für die Errichtung industrieller Anlagen verlangt die Genehmigungsbehörde in der Regel ein Gutachten zur Beurteilung des Baulärms. Darin ist eine Prognose zur Schallimmission ggf. mit Vorschlägen für Schallschutzmaßnahmen enthalten.
Bei der Bauüberwachung wird darauf geachtet, dass die im schalltechnischen Planungsgutachten konzipierten Schallschutzmaßnahmen aus schalltechnischer Sicht richtig umgesetzt und bei Planungsänderungen entsprechend angepasst werden.
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