Geruchs-Immissionsprognosen

Sofern Neubauten potentiell geruchsemittierender Anlagen geplant sind oder bestehende Anlagen erweitert werden sollen, werden von Behörden als Bestandteil von Genehmigungsanträgen u. a. Gutachten zur Prognose der zu erwartenden Umwelteinwirkungen gefordert.

Im Bezug auf Geruchsemissionen steht uns hierfür neben dezidierten Rechenmodellen aus einer Vielzahl von Geruchs-Emissionsmessungen ein umfassender Erfahrungsschatz bzgl. des Emissionsverhaltens von geruchsemittierenden Anlagentypen zur Verfügung. Diese Kombination ermöglicht es uns, die Geruchsentwicklung von geplanten oder geänderten Anlagen realitätsnah vorhersagen zu können sowie den Wirkungsgrad geplanter Emissionsminderungsmaßnahmen sicher einzuschätzen. Ergänzend kann im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen (z. B. im Zuge einer Verbesserungsgenehmigung) die zu erwartenden Geruchsintensität im Anlagenumfeld berechnet und ausgewertet werden.

Im Zuge der Bauleitplanung überprüfen wir für Sie, ob eine geplante (Wohn-)Bebauung mit bestehenden Betrieben im Umfeld des Plangebietes verträglich ist oder ob eine geplante Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Hinblick auf Geruchsemissionen reglementiert oder kontingentiert werden sollte, um Konflikte mit bestehenden umliegenden (Wohn-)Nutzungen von vorne herein zu vermeiden.

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