Geruchs-Immissionsmessungen

Die Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen erfolgt nach den Normen DIN EN 16841-1 und DIN EN 16841-2 sowie dem Anhang 7 der TA  Luft 2021 mittels Begehungen mit Prüfern im Umfeld bestehender Anlagen. Dabei wird zwischen Rasterbegehungen (DIN EN 16841-1) und Fahnenbegehungen (DIN EN 16841-2) unterschieden.

Rasterbegehungen erfolgen in der Regel zur Ermittlung der Vorbelastungssituation im Umfeld geplanter oder zu ändernder Anlagen und als Abnahmemessungen zur Überprüfung der Einhaltung immissionsrechtlicher Nebenbestimmungen.  Die Methode liefert unter definierten Rahmenbedingungen eine Aussage über das Ausmaß (die Häufigkeit) bestehender Geruchsbelästigungen. Neben der Geruchshäufigkeit können auch die Geruchsintensität und die hedonische Geruchswirkung  im Feld bestimmt werden.

Fahnenbegehungen dienen hingegen vornehmlich dazu, das Emissions- und/oder Ausbreitungsverhalten von Emissionsquellen zu bestimmen. So können mittels Fahnenbegehungen die Fahnenreichweite von Emissionsquellen bestimmt werden, Ausbreitungsmodelle validiert bzw. kalibriert werden und - in Verbindung mit einem Ausbreitungsmodell - Abschätzungen der Geruchsstoffemissionen von Emissionsquellen erfolgen.

Neben den beiden vorgenannten Messmethoden können Geruchseinwirkungen von Anlagen zudem mittels Immissionsbegehung hedonisch klassifiziert werden. Das Ziel der Methode - bei der das Verfahren der Polaritätenprofile verwendet wird - ist es festzustellen, ob es sich bei den Geruchseindrücken um hedonisch eindeutig angenehme Anlagengerüche handelt. Sofern dies der Fall ist, können entsprechende zugehörige Geruchsemissionen im Rahmen von Geruchs-Immissionsprognosen mit einem Bonus versehen werden.

Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH ist eine der deutschlandweit bekannt gegebenen Messstellen zur Ermittlung von Geruchs-Immissionen. Für die Durchführung der Messaufgaben stehen uns erfahrenes Fachpersonal, umfangreiches Messequipment sowie ein geschultes Kollektiv geeigneter Prüfer an mehreren unserer Standorte zur Verfügung, so dass wir eine ortsnahe Messbetreuung gewährleisten können.  

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