Bioaerosole

Bioaerosole sind luftgetragene Partikel biologischer Herkunft (DIN EN 13098). Sie treten auf in Form von Pilzen, Bakterien, Viren und Pollen sowie deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukten.
Um Bioaerosole in der Umwelt zu ermitteln, wurde in den vergangenen 15 Jahren ein Regelwerk geschaffen, in dem die Messverfahren und die Beurteilung für Bioaerosole standardisiert wurden. Dieser Prozess ist noch immer im Fluss. Zunehmend werden die Auswirkungen von emittierten Bioaerosolen auch in Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Nach geltender Rechtslage  - § 5 Abs. 1 Nr. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – und unter Vorsorgegesichtspunkten ist es derzeit allenfalls wünschenswert, jede Erhöhung von Immissionskonzentrationen gegenüber Hintergrundwerten zu vermeiden. Dessen ungeachtet, werden die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen luftgetragener Mikroorganismen (Bioaerosole) auf die Anwohnerschaft im Umfeld von emittierenden Betrieben seit geraumer Zeit diskutiert. Eine gegenüber dem Hintergrundwert erhöhte Bioaerosolkonzentration wird als umweltmedizinisch unerwünscht definiert. Die umweltmedizinische Bewertung berücksichtigt nicht die technische Realisierbarkeit oder ökonomische Aspekte. Bei Einhaltung der Beurteilungskriterien (Hintergrundwerte u. a.) ist nach derzeitigem Wissensstand nach Maßgabe der dazugehörigen Kriterien die gesundheitliche Vorsorge ausreichend gewährleistet. Emissionsmindernde oder – begrenzende Maßnahmen, die über den Stand der Technik hinausgehen, werden in der Regel hieraus nicht abgeleitet.

Um dennoch eine mögliche Exposition der Anwohnerschaft gegenüber Bioaerosolen aus dem Anlagenbetrieb (Abfallsortierung, Umschlagplätze, Altholzaufbereitung, Kompostierung, Vergärung, Lebensmittelverarbeitung, Deponien, Tierhaltung, Schlachtbetriebe, Tierkörperbeseitigung, Kläranlagen, Biogasanlagen, Kühltürme u.a.) abschätzen zu können, werden Emissions- und Immissionsmessungen durchgeführt. Die Richtlinienserie

• VDI 4250 (Bioaerosole und biologische Agenzien);
• VDI 4251(Erfassen luftgetragener Mikroorganismen und Viren in der Außenluft);
• VDI 4252 (Erfassen luftgetragener Mikroorganismen und Viren in der Außenluft);
• VDI 4253 (Bioaerosole und biologische Agenzien) - Laboranalytik
• VDI 4255 (Bioaerosole und biologische Agenzien) - Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen
• VDI 4256 (Bioaerosole und biologische Agenzien) – Ermittlung von Verfahrenskenngrößen
• VDI 4257 (Bioaerosole und biologische Agenzien) – Messen von Emissionen

bietet die Grundlage für die Messung und Beurteilung von Bioaerosol-Immissionen. Dabei wird die Planung einer Fahnenmessung als anlagenbezogene Immissionsmessung ebenso vorgegeben, wie die Ermittlung gebietstypischer Hintergrundkonzentrationen und eine anlagenbezogene Ausbreitungsmodellierung von Bioaerosolen. Auf der Emissionsseite werden Emissionsquellen und Minderungsmaßnahmen betrachtet sowie Emissionsmessungen mit Probenahme und Laboranalytik geplant und durchgeführt.

In der VDI-Richtlinie 4250 sind Kriterien genannt, die helfen zu prüfen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Bioaerosole von einer Anlage ausgehen können. Diese sind:

• Abstand zwischen Wohnort/Aufenthaltsort und Anlage
• ungünstige Ausbreitungsbedingungen, z. B. Kaltluftabflüsse in Richtung der Wohnbebauung
• weitere bioaerosolemittierende Anlagen in der Nähe
• empfindliche Nutzungen (z. B. Krankenhäuser)
• gehäufte Beschwerden der Anwohner über gesundheitliche Beeinträchtigungen

Vertrauen Sie in diesem hochsensiblen Bereich der Unabhängigkeit, der Erfahrung und dem fachlichen Know-how der Müller-BBM Industry Solutions GmbH. Die maßgeblichen Verfahren zur Planung und Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen von luftgetragenen Mikroorganismen und Viren unterliegen selbstverständlich unserer gültigen Akkreditierung. Wir bieten Ihnen bei der Konzeption, Durchführung und Bewertung von Emissions-/Immissionsmessungen und Immissionsprognosen sowie im Behördenkontakt und öffentlichen Verfahren umfassende Dienstleistungen an.

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