Gefährdungsbeurteilung und Managementsysteme u.a. nach Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung

Ungefährdetes und sicheres Arbeiten

Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich. Dieser allgemeine Grundsatz gilt in besonderer Weise, wenn in Ihrem Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird. In diesem Fall sind Sie gehalten, alle Umstände zu berücksichtigen, welche die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen können. Allerdings enthält das staatliche Regelwerk zur Arbeitssicherheit nur Schutzziele. Der damit verbundene Freiraum für den Unternehmer bedeutet zugleich aber auch eine große Verantwortung.

Während das in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschriebene Schutzstufenkonzept Anforderungen und Handlungsoptionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz formuliert, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung zu ermitteln, ob die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden.

Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH bietet Ihnen als akkreditierte Gefahrstoffmessstelle nicht nur die geeigneten Messverfahren, sondern auch die kompetente Beurteilung der Messwerte. Neben einer Bestandsaufnahme der Schadstoffexposition mit anerkannten Messverfahren erstellen wir auch vollständige Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 402 (Technische Regel für Gefahrstoffe, hier: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition). Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Wir erarbeiten einen angemessenen Kontrollmessplan und beraten Sie bei der Durchführung expositionsmindernder Maßnahmen. So geben Ihnen unsere Dienstleistungen Sicherheit bei der Arbeitsplatzbeurteilung.

Sollte Ihr Unternehmen nicht über die im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen personellen Ressourcen mit entsprechender Fachkunde verfügen, können wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs auch im Service übernehmen. Dabei unterstützt Sie unsere Sicherheitsfachkraft in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

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