Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Baugenehmigungen nicht genehmigungspflichtiger Anlagen und die Genehmigungsbescheide großer Kraftwerke oder Industrieanlagen enthalten in der Regel Auflagen darüber, welche Emissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Sie verweisen meist auch darauf, wie die Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte kontrolliert werden muss. Üblicherweise untersuchen die Genehmigungsbehörden der Bundesländer die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nicht selbst, sondern geben hierfür Messstellen auf der Grundlage von § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt. Diese Messstellen ermitteln die Emissionen der Anlagen bei „Betriebsbedingungen mit maximaler Emission”. Der Behörde obliegt die Beurteilung der Ergebnisse im Hinblick auf die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Emissionsgrenzwerte. Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH ist eine der deutschlandweit bekannt gegebenen Messstellen mit der umfangreichsten Kompetenz.

Die Bekanntgabe als Messstelle nach § 29b BImSchG stellt hohe Anforderungen an das Personal sowie an die Qualität der detailliert ausgearbeiteten Prüfanweisungen des Qualitätsmanagementhandbuchs. Die messtechnische Ausstattung unserer Messstelle nach dem Stand der Technik sowie die Präzision beim Einsatz und beim Umgang mit unserem Messequipment verstehen sich von selbst. Alle relevanten Messgeräte sind in einem Prüfmittelverwaltungsprogramm erfasst und werden in vorgegebenen Intervallen auf ihre bestimmungsgemäße Funktion hin geprüft.

Für die Bekanntgabe nach § 29b BImSchG ist eine Akkreditierung nach DIN EN 17025 mit dem Fachmodul Immissionsschutz Voraussetzung. Zusätzlich ist für eine umfangreiche Bekanntgabe, wie sie Müller-BBM vorweisen kann, ein umfassender Kompetenznachweis zu erbringen. Dieser erfordert unter anderem eine Hochschulausbildung oder mindestens dreijährige Berufserfahrung aller Messingenieure und Messtechniker, ehe eigenverantwortlich Messungen durchgeführt werden dürfen. Für die aktuelle Akkreditierung wurden dem zuständigen Fachbegutachter zudem über 100 Mess- und Kalibrierberichte zum Nachweis der Kompetenz der fachlich Verantwortlichen und ihrer Stellvertreter zur Prüfung vorgelegt.

Die Bekanntgabe nach § 29b BImSchG der Müller-BBM GmbH umfasst folgende Tätigkeits- und Stoffbereiche:

  • Ermittlung der Emissionen und Immissionen von anorganischen und organischen gas- oder partikelförmigen Luftschadstoffen
  • Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Gerüchen
  • Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme erfordern (z. B. faserförmiger Stäube, Dioxine und Furane, dioxinähnliche PCB)
  • Durchführung von Analysen zur Bestimmung des Gehaltes an faserförmigen Stäuben in Luftproben (die Analyse von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB erfolgt durch ein entsprechend bekannt gegebenes Labor, die mas | münster analytical solutions gmbh)
  • Ermittlung der Verbrennungsbedingungen
  • Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus/Funktionsprüfungen/ Kalibrierungen von Messeinrichtungen für anorganische und organische gas- oder partikelförmige Luftschadstoffe
  • Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für Feuerraummessungen
  • Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen
  • Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Erschütterungen

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