Sachverständiger für die VAwS
 
 


 

 

Sicherheit für unser Grundwasser
 
Sicherheit für unser Grundwasser

 

Unsere Aufgabe: Prüfen, bewerten, beraten

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe sieht vor, dass der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwacht. Bei prüfpflichtigen Anlagen muss die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines VAwS- Sachverständigen ergänzt werden (§ 19i WHG).

Prüfpflichtige Anlagen

Bei oberirdischen Anlagen hängt die Prüfpflicht üblicherweise von der gehandhabten Menge und/oder der Gefährdungsstufe der Anlage ab, unterirdische Anlagen sind generell prüfpflichtig. Über die Gefährdungsstufe entscheidet dabei die Menge und Wassergefährdungsklasse (WGK) des in der Anlage befindlichen Stoffs.

So sind z.B. unterirdische Heizöllagerungen (Erdtanks) generell prüfpflichtig, während Kellertanks als oberirdische Lageranlage gelten und ab einer bestimmten Größe und/oder der Gefährdungsstufe der Anlage (je nach Bundesland unterschiedlich) prüfpflichtig sind.

Wer muss wann prüfen?

Als Anlagenbetreiber müssen Sie gemäß § 19i WHG einen Sachverständigen VAwS i.d.R. mit der Prüfung beauftragen, wenn sie eine neue Anlage errichten, in Betrieb nehmen oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage vornehmen bzw. diese stilllegen. Außerdem muss die Prüfung alle 5 Jahre, bei unterirdischen Lagerungen in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre wiederholt werden. Je nach Ergebnis der Prüfung ist der Betreiber verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln wird dies durch den Sachverständigen nachgeprüft, bei gefährlichen Mängeln ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfen
  • Bewerten
  • Beraten (vorbeugende Instandhaltung, Sanierungskonzepte, etc.)

Wir beraten Sie gern ausführlich in allen Fragen der VAwS!

SWS

Ihre Ansprechpartner
bei Müller-BBM

in Hamburg:

Peter Pollmeier
Tel +49 (40) 69 21 45-17

in Köln:

Dr. Ralph Semmler
Tel +49 (2273) 592 80-20


 

 
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