
Sicherheit geht vor
Als bekannt gegebene Sachverständige nach §29a BImSchG arbeiten wir als Berater und Gutachter neben dem bereits im Rahmen der Fachgruppe Bau erfassten Brandschutz in den Bereichen
- Arbeitsschutz
- Explosionsschutz
- Gewässerschutz
- Störfallbetrachtung
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- Gefahrstoffbeurteilung
Vertrauen Sie bei sicherheitstechnischen Fragestellungen unserem unabhängigen Urteil und unserer langjährigen Erfahrung.
Arbeitsschutz: Gefährdungspotenziale erkennen und beurteilen
Insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir Sie dabei, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel bezüglich ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Explosionsschutz: Begutachten und prüfen
Wir erstellen Ihr Explosionsschutzgutachten im Rahmen der Genehmigung genauso wie Ihr Explosionsschutzdokument gemäß den Anforderungen der BetrSichV § 6. Darüber hinaus kann, nach Absprache mit der zuständigen Behörde und dem Betreiber, eine Inbetriebnahmeprüfung gemäß BetrSichV § 14 (3) und Anhang 4 A Nr. 3.8 für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vorgenommen werden.
Gewässerschutz: Gefährdungen gezielt vermeiden
Für Anlagen zur Handhabung wassergefährdender Stoffe erstellen wir Gutachten durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 i. Wir unterstützen Sie außerdem durch
- Inbetriebnahmeprüfungen
- Wiederholungsprüfungen
- Stilllegungsprüfungen
- Beratung im Rahmen der Genehmigung von Anlagen
- Erstellung von VAwS-Konzepten (z.B. im Rahmen von Sanierungen)
Störfälle: Alarmieren, Gefahren abwehren, informieren
Im Rahmen von Prüfungen auf Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung stellen wir zunächst fest, ob und welche Anforderungen der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV, StörfallV) durch den Betreiber erfüllt werden müssen. Wir bieten Ihnen, soweit erforderlich, insbesondere die folgenden Leistungen an
- Erstellung von Konzepten (gemäß StörfallV § 8)
- Erstellung von Sicherheitsberichten (gemäß StörfallV § 9)
- Erstellung Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (gemäß StörfallV § 10)
- Information der Öffentlichkeit (gemäß StörfallV § 11)
Gefahrstoffbeurteilung: Sicherheit auf allen Wegen
Die Bewertung, Beurteilung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen stellt erhebliche Anforderungen an Betreiber und Produzenten. Müller-BBM bietet Ihnen, abgestimmt auf Ihre jeweiligen Erfordernisse die folgenden Leistungen:
- Einstufung von Zubereitungen bzw. Stoffgemischen insbesondere bei Reststoffgemischen (z.B. Abfallentsorgung) nach Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
- Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß der Anhang II der Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
- Einstufung von Transportgütern nach Gefahrgutverordnung See, Eisenbahn, Straße
Müller-BBM in ReSyMeSa - Recherchesystem für
Messstellen nach §§26, 28 BImSchG und
Sachverständige nach §29a BImSchG
| Dr. Ralph Semmler - | Sachverständiger nach §29a BImSchG. |
• Köln •

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| Dr. Peter Pollmeier - | Sachverständiger nach §29a BImSchG. |
• Hamburg •
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