Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik
 
 


 

 

Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik
 
Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik

 

Sicherheit geht vor

Als bekannt gegebene Sachverständige nach §29a BImSchG arbeiten wir als Berater und Gutachter neben dem bereits im Rahmen der Fachgruppe Bau erfassten Brandschutz in den Bereichen

  • Arbeitsschutz
  • Explosionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Störfallbetrachtung
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
  • Gefahrstoffbeurteilung

Vertrauen Sie bei sicherheitstechnischen Fragestellungen unserem unabhängigen Urteil und unserer langjährigen Erfahrung.

Arbeitsschutz: Gefährdungspotenziale erkennen und beurteilen

Insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir Sie dabei, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel bezüglich ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Explosionsschutz: Begutachten und prüfen

Wir erstellen Ihr Explosionsschutzgutachten im Rahmen der Genehmigung genauso wie Ihr Explosionsschutzdokument gemäß den Anforderungen der BetrSichV § 6. Darüber hinaus kann, nach Absprache mit der zuständigen Behörde und dem Betreiber, eine Inbetriebnahmeprüfung gemäß BetrSichV § 14 (3) und Anhang 4 A Nr. 3.8 für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vorgenommen werden.

Gewässerschutz: Gefährdungen gezielt vermeiden

Für Anlagen zur Handhabung wassergefährdender Stoffe erstellen wir Gutachten durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 i. Wir unterstützen Sie außerdem durch

  • Inbetriebnahmeprüfungen
  • Wiederholungsprüfungen
  • Stilllegungsprüfungen
  • Beratung im Rahmen der Genehmigung von Anlagen
  • Erstellung von VAwS-Konzepten (z.B. im Rahmen von Sanierungen)

Störfälle: Alarmieren, Gefahren abwehren, informieren

Im Rahmen von Prüfungen auf Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung stellen wir zunächst fest, ob und welche Anforderungen der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV, StörfallV) durch den Betreiber erfüllt werden müssen. Wir bieten Ihnen, soweit erforderlich, insbesondere die folgenden Leistungen an

  • Erstellung von Konzepten (gemäß StörfallV § 8)
  • Erstellung von Sicherheitsberichten (gemäß StörfallV § 9)
  • Erstellung Alarm- und Gefahrenabwehrplänen (gemäß StörfallV § 10)
  • Information der Öffentlichkeit (gemäß StörfallV § 11)

Gefahrstoffbeurteilung: Sicherheit auf allen Wegen

Die Bewertung, Beurteilung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen stellt erhebliche Anforderungen an Betreiber und Produzenten. Müller-BBM bietet Ihnen, abgestimmt auf Ihre jeweiligen Erfordernisse die folgenden Leistungen:

  • Einstufung von Zubereitungen bzw. Stoffgemischen insbesondere bei Reststoffgemischen (z.B. Abfallentsorgung) nach Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß der Anhang II der Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
  • Einstufung von Transportgütern nach Gefahrgutverordnung See, Eisenbahn, Straße

Müller-BBM in ReSyMeSa - Recherchesystem für
Messstellen nach §§26, 28 BImSchG und
Sachverständige nach §29a BImSchG

Dr. Ralph Semmler -Sachverständiger nach
 §29a BImSchG.
   • Köln • 

Dr. Peter Pollmeier -Sachverständiger nach
 §29a BImSchG.
   • Hamburg • 

Ihre Ansprechpartner
bei Müller-BBM

in Köln:

Dr. Ralph Semmler
Tel +49 (2273) 592 80-20

in Hamburg:

Peter Pollmeier
Tel +49 (40) 69 21 45-17


 

 
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