Lichttechnik
 
 


 

 

Lichtimmissionen
 
Beleuchtung von Anlagen

 

Beleuchtung von Anlagen
An Beleuchtungseinrichtungen werden vielfältige Anforderungen gestellt. Neben der Signalwirkung, dem Werbezweck usw. soll u. a. die sichere Nutzung von Einrichtungen bei Dunkelheit gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze im Freien. Eine Beschränkung der Lichteinwirkung auf den gewünschten Bereich ist oftmals nicht realisierbar. Dann kann es zur Belästigung der Nachbarschaft kommen. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind Flutlichtscheinwerfer von Sportanlagen.

 
 Licht als Immission

 

Licht als Immission
Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gehört Licht zu den Immissionen, die geeignet sind nach Art, Ausmaß und Dauer erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) sind oftmals Aussagen zu Lichtimmissionen erforderlich.

Auch bereits im Rahmen der Bauleitplanung sollten analog zum Schallimmissionsschutz einige Hinweise zum Schutz vor Lichtimmissionen gegeben werden.

Durch planungsrechtliche Vorgaben an Außenbeleuchtungsanlagen (wie maximale Mastenhöhe, Leuchtmittel usw.), in allgemeiner Form jedoch die Forderung nach Einhaltung der Immissionsrichtwerte, kann frühzeitig Problemen begegnet werden.




Ihr Ansprechpartner
bei Müller-BBM:

Joachim Bittner
Tel +49 (89) 856 02-172


 

Beurteilung von Lichtimmissionen
Zur Beurteilung der Lichtimmissionen werden folgende Auswirkungen auf die Nachbarschaft überprüft:

  • Raumaufhellung von Wohn- und Schlafräumen durch Beleuchtungseinrichtungen in der Nachbarschaft.
  • Störende Blendung durch starke Lichtquellen. Durch ungewollte Ablenkung der Blickrichtung wird eine ständig wechselnde Adaptation des Auges ausgelöst.

Messung von Lichtimmissionen
An bestehenden Anlagen führen wir Messungen der entsprechenden lichttechnischen Größen vor Ort durch. Die Lichtimmission der realen Beleuchtungssituation wird unter Berücksichtigung von möglichen Störlichtquellen ermittelt.

Ausgehend von den gewonnenen Messergebnissen beurteilen wir die Raumaufhellung und mögliche Blendungen und schlagen wirksame Maßnahmen zur Minderung vor.

Prognose geplanter Anlagen
Durch Prognoseberechnungen treffen wir eine Abschätzung über die Lichtimmissionen von geplanten Anlagen auf die Nachbarschaft. Hierbei können verschiedene Beleuchtungsszenarien simuliert und berücksichtigt werden.

Auf der Grundlage von Bebauungsentwürfen mit konkretisierten Nutzungskonzepten (Gewerbeflächen, Wohnbebauung usw.) können anhand von Lichtimmissionsprognosen mögliche Konfliktbereiche aufgezeigt werden. Diese sind jedoch sehr stark von der tatsächlichen lichttechnischen Ausführung der jeweiligen Anlagen abhängig und können im ersten Schritt nur prognostisch konservativ erfasst werden.


 
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