
Beleuchtung am Arbeitsplatz
Über die UVV (VBG 1) der Berufsgenossenschaften, Teil 1.0 "Allgemeine Vorschriften" ist in § 39 gesetzlich geregelt, dass Einrichtungen (d.h. auch Beleuchtungsanlagen) vor Inbetriebnahme, bei Änderungen und danach in angemessenen Zeiträumen (bei Beleuchtungsanlagen alle 3 Jahre) überprüft werden müssen. Die Beleuchtungsanlagen von Arbeitsplätzen sind nach der Sicherheitsrichtlinie BGR 131 "Sicherheitsregel für die künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen" durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Im Zusammenhang mit Bildschirmarbeitsplätzen od. bildschirmunterstützten Arbeitsplätzen wird dies immer wichtiger.
Durch Müller-BBM können diese Messungen sachkundig vorgenommen und die lichttechnischen Eigenschaften sowie die Beleuchtungsqualität beurteilt werden.
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