Bauleitplanung

Bebauungsplan

Zu den Inhalten der Bauleitplanung gehört es, dass die Gemeinde zukünftige Nutzungen innerhalb des Planungsgebiets durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes räumlich ordnet und im anschließenden Bebauungsplanverfahren die bauplanungsrechtlichen Grundlagen sichert.

Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten sind potenzielle Konflikte häufig schon früh erkennbar. Der Wunsch nach Ruhe ist aus Anwohnersicht verständlich – ebenso aber auch der Wunsch z. B. der Gewerbetreibenden nach möglichst geringen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen.

Emissionskontingentierung/Verträglichkeitsanalyse

Welcher Geräuschbelastung sind die Anwohner bereits ausgesetzt und in welchem Umfang sollen bzw. dürfen die gewerblichen Anlagen, die hier angesiedelt werden sollen, den Anwohnern weiteren Lärm zumuten?

Dieses Ziel kann häufig nicht allein durch eine räumliche Trennung erreicht werden, stattdessen müssen die zulässigen Immissionen der zukünftigen Anlagen beschränkt werden. Diese Kontingentierung führen wir unter Berücksichtigung nutzungsspezifischer Erfordernisse für Sie durch.

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung gewerblicher Anlagen können wir auf einen entsprechenden Erfahrungsschatz zurückgreifen, um für praktisch jede Form eines Betriebs, von der kleinen Werkstatt bis zur komplexen petrochemischen Anlage, sinnvolle Annahmen treffen zu können.

Textliche Festsetzungen/Umweltbericht

Wenn der Immissionsschutz der Anwohner gesichert ist, werden die Ergebnisse in Form eines Berichts als Grundlage für den Umweltbericht übersichtlich zusammengefasst. Hierzu gehören auch Vorschläge zu den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.

Eignung der ausgewählten Flächen

Geht die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes von einem Investor aus, können wir ihn bereits im Vorfeld bei der Findung geeigneter Flächen und durch Verträglichkeitsuntersuchungen bei der Aufdeckung genehmigungskritischer Faktoren unterstützen. Kommt ein bestimmtes Areal für einen Investor infrage, prüfen wir, inwieweit die verfügbaren Geräuschkontingente für das Vorhaben auskömmlich sind.

Betriebsausweitung

Wenn sich das Anforderungsprofil einer bestehenden Anlage ändert, wenn neue Anlagenteile hinzu kommen oder andere nicht mehr benötigt werden, so ist zunächst zu überprüfen, ob das zulässige Geräuschkontingent die jeweiligen Änderungen zulässt. Ist dies nicht der Fall, müssen bestehende Anlagen „leiser” werden, um so Kontingentanteile freizumachen. Aufgabe unserer Lärmminderungsplanung ist es, herauszufinden, welche Maßnahme in welchem Umfang an welcher Bestandsanlage umgesetzt werden sollte. ist die. Wir unterstützen den Anlagenbetreiber dabei, die für ihn wirtschaftlichste Lösung zu finden.

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