Humanschwingungen

Arbeitsschutz: LärmVibrationsArbSchV, ArbMedVV - (Richtlinie 2002/44/EG)

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung legt Auslösewerte für die tägliche Vibrationsexposition von Hand-Arm-(HAV) und Ganzkörpervibrationen (GKV) fest. Werden diese überschritten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und zu überwachen sowie Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

Sowohl bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse als auch bei der Erarbeitung von Vibrationsschutzmaßnahmen kann Sie Müller-BBM beraten. Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Vibrationsmessungen nach dem Stand der Technik für Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörpervibrationen
  • Ermittlung und Bewertung der Vibrationsexposition
  • Erarbeitung von technischen und organisatorischen Vibrationsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erarbeitung technischer Lösungen, z. B. vibrationsarmer Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge

Maschinenverordnung – (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und
32. BImSchV „Outdoor-Richtlinie“ (Richtlinie 2000/14/EG)

In unseren eigenen Prüfständen bieten wir Ihnen die Durchführung folgender Messungen an: 

  • Vibrationsmessungen für handgehaltene und handgeführte Maschinen
  • Messungen für Maschinen mit speziellen Gefahren aufgrund ihrer Beweglichkeit – mobile Maschinen und Fahrzeuge
  • Durchführung von Lärmmessungen am Prüfstand bzw. Maschinenaufstellort

Weitere Seiten