Notifizierungen, Bekanntgaben, Zulassungen und Anerkennungen im gesetzlich geregelten Bereich
Müller-BBM ist gemäß § 26 BImSchG als Messstelle für die Ermittlung der
Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen, für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der
Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen und für die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen bekannt gegeben.
ReSyMeSa, das Recherchesystem der Bundesländer für Messstellen und Sachverständige