Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Sachverständige § 29b BImSchG - Berater in sicherheitstechnischen Fragestellungen

Die Bekanntgabe unserer Sachverständigen erstreckt sich auf im Rahmen des § 29a BImSchG anfallende sicherheitstechnische Prüfungen und Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen von genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV), in Verbindung mit persönlich vertretenen Fachgebieten. Die Bekanntgabe gemäß § 29b BImSchG gilt bundesweit. Unsere Sachverständigen, die über eine Bekanntgabe der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes verfügen in dem sich der Geschäftssitz bzw. die Niederlassung befindet, dürfen in allen Bundesländern tätig werden. Durch unsere zwölf Standorte im Bundesgebiet ergibt sich eine flächendeckende Präsenz und entsprechende Kundennähe.  

Die Bekanntgaben umfassen gemäß Bekanntgabe-Richtlinie die Fachgebiete

  • Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen
  • Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität
  • Verfahrenstechnische Prozessführung
  • Instandhaltung von Anlagen
  • Systematische Methoden der Gefahrenanalysen
  • Auswirkungsbetrachtungen
  • Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Brandschutz
  • Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung
  • Explosionsschutz
  • Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz
  • Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation

für alle Anlagentypen laut Anlage 1 der 4. BImSchV:

  • Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
  • Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
  • Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
  • Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
  • Holz, Zellstoff
  • Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
  • Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
  • Sonstige Anlagen
Sicherheitstechnische Beratung für alle Anlagentypen laut Anlage 1 der 4. BImSchV

Ihre Anfrage zur Anlagensicherheit nehmen wir gerne per eMail entgegen.

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