Ingenieurgesellschaft für Beratung, Planung, Messung und Gutachten in den Bereichen Bau, Umwelt und Technik

Reform des Baugesetzes – „Urbane Gebiete“ sollen die Nachverdichtung erleichtern

Im Laufe des Jahres möchte die Bundesregierung das Baugesetz reformieren und dabei eine neue Kategorie von Baugebiet ermöglichen. Künftig soll es, neben dem reinen Wohn- oder Gewerbegebiet, sogenannte „Urbane Gebiete“ geben. Eine neue Mischform mit geänderten Mindestabständen und Lärm-Obergrenzen. Das neue Gesetz soll es Kommunen erleichtern, neue Wohngebiete auszuweisen. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine wesentlich dichtere und höhere Bebauung von Grundstücken vor. Geht es um den Lärmschutz, so sollen bei Urbanen Gebieten zukünftig 3 dB (Dezibel) höhere Immissionsrichtwerte gelten, somit die Anforderungen in Bezug auf den Lärmschutz reduziert werden. Dies ermöglicht auch die vereinfachte Umwandlung leerstehender Büroflächen in Wohnraum.

Der Lärmkonflikt aufgrund heranrückender Wohnbebauung sowie die immissionsschutzbezogenen Festsetzungen in Bebauungsplänen sind nur einige der aktuellen Themen bei den Müller-BBM Fachgesprächen am 14./15. September 2016 in Berlin . Fachleute aus Planung, Rechtsprechung und Vollzug erläutern hierzu Ihre Sichtweise: Dogan G. Yurdakul, Gesellschaft für Planung, Umwelt, Stadt, Architektur (Berlin), spricht über die „Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Innenverdichtung aus Sicht eines Stadtplaners“ und Dr. Tim Schwarz, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die „Innenentwicklung und Schallschutz: Wo steht die Berliner Planungspraxis aus Sicht der Senatsverwaltung?“.  

Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung

Bestandsaufnahme von potentiellen Vorbelastungsemittenten.

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